Landwirtschaft betrifft uns alle! Initiative für eine vielfältige, bäuerliche und gentech-freie Landwirtschaft, die die natürlichen Ressourcen schützt.

CHF 65’535

131% von CHF 50’000

131 %
So funktioniert’sä

Es gilt das «Alles oder Nichts»-Prinzip: Nur wenn das Finanzierungsziel erreicht oder übertroffen wird, werden dem Projekt die Gelder ausgezahlt.

233 Unterstützer*innen

Erfolgreich abgeschlossen am 21.4.2018

Warum eine solche Initiative?

Täglich schliessen in der Schweiz 2 bis 3 landwirtschaftliche Betriebe. Das bäuerliche Einkommen hat sich in den letzten 30 Jahren um 30% verringert und über 100’000 Arbeitsplätze sind verschwunden. Die Schweiz ist mehr und mehr abhängig von Nahrungsmittelimporten. Unsere Gesundheit nimmt Schaden auf Grund der sich verschlechternden Qualität unserer Lebensmittel, da diese durch immer mehr chemische Zusatzstoffe belastet werden. Ausserdem leidet die Natur unter der aggressiven Ausbeutung der Böden. Auch von offiziellen Stellen wird dies nicht länger ignoriert. «Weiter wie bisher ist keine Option». stellt der, von 400 ExpertInnen im Auftrag der Weltbank verfasste Agrarbericht (2008), fest. Angesichts dieser alarmierenden Situation ist eine Wende in der Agrar- und Lebensmittelpolitik unumgänglich.

Die Initiative für Ernährungssouveränität will einer gesunden, regionalen, ökologischen und einträglichen Landwirtschaft eine Chance geben. In einem lebendigen, ländlichen Raum schafft sie neue Arbeitsplätze, bildet die Grundlage für gesunde und lokale Lebensmittel und ermöglicht gerechte Preise, faire Arbeitsbedingungen und Löhne; sie trägt ausserdem zu einem fairen internationalen Handel bei.

Dafür brauchen wir Unterstützung

Die Initiative für Ernährungssouveränität ist der Beginn der erforderlichen Wende in der Agrarpolitik. Wir bilden damit die Grundlage für eine Landwirtschaft, welche unseren Bedürfnissen entspricht, im Respekt gegenüber Mensch, Tier und den natürlichen Ressourcen. Wenn wir regionale und dauerhafte Ernährungssysteme aufbauen, dank denen alle anständig leben können, wird der Boden mit mehr Händen, Köpfen und Herzen pro Hektare bearbeitet werden. Wir stärken die Beziehungen zwischen Bäuerinnen, Bauern, Konsumentinnen und Konsumenten, fördern damit die lokale Verarbeitung und geben damit unseren Produkten die nötige Wertschätzung. Die bäuerliche Gewerkschaft Uniterre gemeinsam mit über 70 Organisationen engagiert sich als Allianz gemeinsam für die Ernährungssouveränität, die im Herbst 2018 zur Abstimmung kommt. Dafür brauchen wir Dich, wir brauchen dein Engagement sowie Spenden.

Die Kasse ist leer! Und das meinen wir ernst. Im März 2016 haben wir unsere Volksinitiative mit über 109’000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die erste Etappe verlief dank der Mithilfe vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer so erfolgreich. Für die zweite Etappe bis zur Abstimmung brauchen wir Deine finanzielle Unterstützung, um Plakate zu entwerfen und zu drucken, neue Flyer und Aufkleber zu entwickeln, die Organisationskosten zu decken, öffentliche Veranstaltungen vorzubereiten, Umfragen durchzuführen usw. Es geht darum, unsere wichtige Initiative möglichst vielen Menschen bekannt zu machen! Mit Deiner Unterstützung schaffen wir es bestimmt! Mach mit bei der Bewegung für Ernährungssouveränität! Jeder Beitrag zählt!

Danke für Dein Interesse und Merci für Deine Unterstützung!

Der Initiativtext

Artikel 104c Ernährungssouveränität Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 104c Ernährungssouveränität

1 Zur Umsetzung der Ernährungssouveränität fördert der Bund eine einheimische bäuerliche Landwirtschaft, die einträglich und vielfältig ist, gesunde Lebensmittel produziert und den gesellschaftlichen und ökologischen Erwartungen der Bevölkerung gerecht wird.

2 Er achtet auf eine Versorgung mit überwiegend einheimischen Lebens- und Futtermitteln und darauf, dass bei deren Produktion die natürlichen Ressourcen geschont werden.

3 Er trifft wirksame Massnahmen mit dem Ziel:

a. die Erhöhung der Zahl der in der Landwirtschaft tätigen Personen und die Strukturvielfalt zu fördern;

b. die Kulturflächen, namentlich die Fruchtfolgeflächen, zu erhalten, und zwar sowohl in Bezug auf ihren Umfang als auch auf ihre Qualität;

c. den Bäuerinnen und Bauern das Recht auf Nutzung, Vermehrung, Austausch und Vermarktung von Saatgut zu gewährleisten.

4 Er verbietet in der Landwirtschaft den Einsatz genetisch veränderter Organismen sowie von Pflanzen und Tieren, die mithilfe von neuen Technologien entstanden sind, mit denen das Genom auf nicht natürliche Weise verändert oder neu zusammengesetzt wird.

5 Er nimmt namentlich folgende Aufgaben wahr:

a. Er unterstützt die Schaffung bäuerlicher Organisationen, die darauf ausgerichtet sind sicherzustellen, dass das Angebot von Seiten der Bäuerinnen und Bauern und die Bedürfnisse der Bevölkerung aufeinander abgestimmt sind.

b. Er gewährleistet die Transparenz auf dem Markt und wirkt darauf hin, dass in allen Produktionszweigen und -ketten gerechte Preise festgelegt werden.

c. Er stärkt den direkten Handel zwischen den Bäuerinnen und Bauern und den Konsumentinnen und Konsumenten sowie die regionalen Verarbeitungs-, Lagerungs- und Vermarktungsstrukturen.

6 Er richtet ein besonderes Augenmerk auf die Arbeitsbedingungen der in der Landwirtschaft Angestellten und achtet darauf, dass diese Bedingungen schweizweit einheitlich sind.

7 Zum Erhalt und zur Förderung der einheimischen Produktion erhebt er Zölle auf der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln und reguliert deren Einfuhrmenge.

8 Zur Förderung einer Produktion unter sozialen und ökologischen Bedingungen, die den schweizerischen Normen entsprechen, erhebt er Zölle auf der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln, die diesen Normen nicht entsprechen; er kann deren Einfuhr verbieten.

9 Er richtet keinerlei Subventionen aus für die Ausfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und von Lebensmitteln.

10 Er stellt die Information über die Bedingungen für die Produktion und die Verarbeitung von einheimischen und von eingeführten Lebensmitteln und die entsprechende Sensibilisierung sicher. Er kann unabhängig von internationalen Normen eigene Qualitätsnormen festlegen.

Art. 197 Ziff. 12

  1. Übergangsbestimmung zu Art. 104c (Ernährungssouveränität)

Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung die gesetzlichen Bestimmungen, die für die Umsetzung von Artikel 104c erforderlich sind, spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände.