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Eine Zukunft für Mekonen

de Frieda

Nidau

Nach 10-jährigem Aufenthalt in der Schweiz soll der Spitzenläufer Mekonen Tefera nach Äthiopien zurückkehren. Wir wollen dafür kämpfen, dass er bei seinen zwei Kindern in der Schweiz bleiben darf.

CHF 12’585

104% de CHF 12’000

104 %
Comment ça fonctionne

Le principe du «tout ou rien» s’applique: l’argent ne sera reversé au projet qu’à condition d’avoir atteint ou dépassé l’objectif de financement.

69 contributeur*rices

Clôturé avec succès le 28.9.2023

Darum geht’s

Der äthiopische Bauernsohn Mekonen Tefera floh vor 10 Jahren in die Schweiz, um dem Tod durch Blutrache zu entkommen. Weil die Verfolgung nicht durch staatliche, sondern durch private Akteure erfolgte (und somit nicht unter Art. 3 des AsylG fällt) und weil die Schweizer Behörden befanden, Mekonen T. könne sich leicht woanders in Äthiopien eine neue Existenz aufbauen, wurde sein Asylgesuch abgelehnt; Mekonen T. erhielt einen Wegweisungsentscheid, der vom Bundesverwaltungsgericht im Mai 2015 bestätigt wurde. Seither lebte er in diversen Notunterkünften bzw. Rückkehrzentren im Kanton Bern, ist mit einem Arbeitsverbot gemäss Art. 43 AsylG belegt und vom Bezug der Asylsozialhilfe ausgeschlossen (Art. 81 AsylG). Das heisst: Um überleben zu können, muss Mekonen T. Nothilfe beziehen (SFr. 10.- pro Tag), sich mit drei bis sechs anderen Männern ein Zimmer in einer Kollektivunterkunft teilen und erhält weder Deutschkurse noch eine Ausbildung. Von Februar bis Juli 2023 hatte Mekonen T. die Möglichkeit in privater Unterbringung zu wohnen. Leider hat der Migrationsdienst den Vertrag dazu nicht verlängert, da Mekonen T. nach wie vor über keinen äthiopischen Reisepass verfügt. Nun wohnt er wieder im Rückkehrzentrum Eschenhof in Gampelen (BE). Mekonen T. hat zwei Kinder (fünf und sieben Jahre alt), von deren Mutter er aber seit 2019 getrennt ist. Als sie ein Paar waren, hiess es: «Es ist Ihnen zuzumuten, gemeinsam in Äthiopien zu leben.» Aber wo? Jetzt, wo die Trennung erfolgt ist, soll Mekonen T. allein gehen. Aber wohin? Zurück in sein Heimatdorf in Äthiopien kann er nicht; die seit 2019 immer heftiger aufflammenden, ethnischen Unruhen in Äthiopien haben auch seine Eltern und Schwester zur Flucht gezwungen. Eine Rückkehr würde für Mekonen T. wenn nicht den Tod, dann zumindest ein Leben fernab seiner beiden Kinder und bar jeder Existenzgrundlage bedeuten. Hier in der Schweiz darf er sich als abgewiesener Asylsuchender aber auch keine Existenz aufbauen. Eine Sackgasse, aus der Mekonen T. sich einen kreativen Ausweg schaffen wollte. Er besann sich auf das, was er konnte: das Laufen. Zwischen 2014 und 2020 nahm er für den Berner Sportverein TV Länggasse mit Wissen sowohl der Behörden wie auch seiner BetreuerInnen in den Kollektivunterkünften an Dutzenden von Berg- und Stadtläufen teil. In den Disziplinen Marathon und Halbmarathon gehörte er zeitweise zu den Besten, was sich mit einer Recherche im Internet leicht nachvollziehen lässt. Dabei erhielt Mekonen T. regelmässig kleinere und grössere Preisgelder, insgesamt 52’000 Franken, die er konsequent in einem Rucksack zusammensparte. «Mit meinem Schweiss, meinem Blut», so sagt er. Der Grund: Als abgewiesener Asylsuchender darf er auch kein Bankkonto eröffnen. Als die Beziehung zur Mutter seiner beiden Kinder scheiterte und er die Trennung wollte, entwendete sie den Rucksack. Der Rucksack wurde nach einem Hinweis von Mekonen T. bei einer Verwandten der Kindsmutter sichergestellt, doch damit nahm Mekonens Drama erst wirklich Fahrt auf: Die Staatsanwaltschaft klagte den Läufer wegen Betrugs und widerrechtlichem Sozialhilfebezug an; das Urteil folgte im April 2022 und brachte Mekonen T. einen 5-jährigen Landesverweis ein. Dieses Urteil wurde vom Obergericht im April 2023 bestätigt. Abgesehen von den genannten Vorfällen im Sommer 2020 hatte Mekonen T. trotz seiner schwierigen Lebenssituation zu keinem Zeitpunkt Probleme mit der Polizei. Sein Verhalten gab weder in den Unterkünften noch bei den Behörden Anlass zur Kritik, und in einem Bericht an die KESB wird seine Beziehung zu den Kindern als «eng» und sein Verhalten als «kooperativ» beschrieben. Keines dieser Argumente ist von den zuständigen Richtern berücksichtigt worden, als diese beschlossen, mit dem verhängten Landesverweis Mekonen T. unwiderruflich von seinen beiden Kindern zu trennen.

  • Mekonen und seine Kinder unterwegs zum Bärenpark in Bern...
    Mekonen und seine Kinder unterwegs zum Bärenpark in Bern...
  • ...und beim Bestaunen der Aare.
    ...und beim Bestaunen der Aare.

Das Besondere an meinem Projekt

Wir lassen ein solch menschenunwürdiges Urteil nicht einfach stehen, wir lassen nicht zu, dass zwei Kinder durch unsere Gesetze von ihrem Vater getrennt werden. Darum kämpfen wir weiter und hoffen endlich eine für die Schweiz würdige Rechtssprechung zu erhalten.

Dafür brauche ich Unterstützung

Damit wir diesen äusserst komplexen Prozess weiterführen können, brauchen wir die besten Anwältinnen, und dafür deine Unterstützung!