Fallätschegarte schützen
von Verein IG Stopp Zerstörung Naturlandschaft in Zürich-Leimbach
Die Geschichte
Es war ein Mal in Zürich-Leimbach ein Obstgarten, direkt unterhalb des Naturschutzgebiets Fallätsche. Die Fallätsche ist ein Erosionstrichter im Molassegestein des Albisgrats und ist eine ökologische und geologische Besonderheit, wo seltene Orchideenarten und Tiere ihr Zuhause haben. Unter anderem wegen dieser besonderen Lage wurde der Obstgarten im Inventar des kommunalen Natur- und Landschaftsschutz aufgenommen, ist gemäss Bau- und Zonenordnung jedoch Bauland.
Ein Zuhause für Igel & co.
Seit mehr als einem halben Jahrhundert wurde der 5’500 m2 grosse Obstgarten nicht mehr bewirtschaftet, die Natur konnte sich frei entfalten und viele Tiere, auch gefährdete Arten der Roten Liste, wanderten aus dem angrenzenden Naturschutzgebiet ein. Noch heute stehen auf dem Grundstück alte Baumnuss-, Apfel-, Birn- und Mirabellenbäume. Unterdessen haben sich Schwarzdorn-, Schneeball- Hasel- und Holundersträuche, Feldahorn- und Eschenbäume breit gemacht und viel Totholz bietet Lebensraum für Insekten, Reptilien und Vögel. In der Nacht spazieren Dachse und Igel auf der Suche nach Nahrung umher und Glühwürmchen leuchten in der Wiese, während Fledermäuse und Waldkäuze auf die Jagd gehen. Mit dem Sonnenaufgang erwachen Wildbienen und Schmetterlinge, die von Blüte zu Blüte fliegen. Viele Singvogelarten halten hier ihr Konzert mit dem Klopfen der Spechte im Hintergrund. An regnerischen Abenden kommen auch Feuersalamander aus ihrem Versteck.
Diese Naturoase muss weichen.
Das Grundstück wurde letztes Jahr an eine Immobilienfirma verkauft. Diese plant, das Grundstück mit 54 Luxuswohnungen zu überbauen. Da aber das Grundstück im Inventar des kommunalen Natur- und Landschaftsschutz aufgelistet ist, muss zuerst geprüft werden, ob ökologische Werte bestehen und diese schützenswert sind. Dies liegt in der Verantwortung der Stadt Zürich. Die Stadt hat die Expertise anfangs Jahr in Auftrag gegeben und wird demnächst entscheiden, ob das Grundstück geschützt werden muss oder nicht. Für diese Schutzabklärung steht leider zuwenig Zeit zur Verfügung und die Hauptvegetationszeit von Frühling bis Herbst fehlt, was zu keiner abschliessenden Beurteilung führen kann. Eine Überbauung würde nicht nur Brutplätze und Lebensraum der Tiere zerstören, die auf dem Grundstück leben, sondern auch einen massiven Eingriff in das bestehende Naturschutzgebiet Fallätsche bedeuten. Die Tiere und Pflanzen, die dort leben, würden gestört. Licht- und Lärmverschmutzung sind nur zwei Faktoren davon.
Was kannst Du dagegen tun
Mit deiner Spende unterstützt du unseren Verein, damit wir bei einem negativen Entscheid des Stadtrats Rekurs eingehen und weiter für den Erhalt des Fallätschegarte kämpfen können. Bei einem positiven Entscheid wird das gesammelte Geld an einen oder mehrere Umweltverbände gespendet, wie z.B. Bird Life, die sich für den Erhalt von ökologisch wertvollem Lebensraum für Vögel einsetzen. Hilf mit, den Lebensraum für Tiere und Pflanzen am Rande der Stadt Zürich zu beschützen!