Gerechtigkeit für 120 Hunde

von Anihelp Tierhilfe

Thun

Im November 2025 wurden in Ramiswil 120 Hunde getötet, nachdem sie über mehrere Jahre unter tierquälerischen Bedingungen gehalten wurden. Wir fordern Gerechtigkeit und Konsequenzen!

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2% von CHF 15’000

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So funktioniert’s

Es gilt das «Alles oder Nichts»-Prinzip: Nur wenn das Finanzierungsziel erreicht oder übertroffen wird, werden dem Projekt die Gelder ausgezahlt.

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44 Tage verbleibend

Was uns zu diesem Schritt bewegt

Im November 2025 wurden in Ramiswil (SO) auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes 120 Hunde getötet. Wir sind überzeugt, dass diese Tötungen unverhältnismässig waren und einer systematischen Säuberung gleichkamen.

Über die letzten Jahre wurden die Tiere an verschiedenen Standorten von der Hofbetreiberin und beteiligten Personen tierquälerisch gehalten und in untragbaren Zuständen gesammelt. Trotz behördlicher Kontrollen war die Situation erschreckend schlecht.

Statt alle rechtlich möglichen und milderen Massnahmen zum Schutz der Tiere auszuschöpfen, wurde die drastischste Lösung gewählt. Dabei ist das Veterinäramt gesetzlich verpflichtet, stets die mildeste geeignete Massnahme anzuwenden, um den Tierschutz sicherzustellen.

Wir sehen hierin einen schwerwiegenden Amts- und Machtmissbrauch seitens der verantwortlichen Amtstierärztin und der beteiligten Behörden sowie Tierquälerei durch die Hofbetreiberin und ihre Helfer.

Wir fordern Gerechtigkeit und Konsequenzen für die ermordeten 120 Tiere.

Wie wir vorgehen wollen

Erster Schritt: Wir werden gemeinsam mit einer spezialisierten Anwältin bzw. einem spezialisierten Anwalt Strafanzeige gegen die Hofbetreiberin sowie weitere beteiligte Personen einreichen und das Verfahren fachkundig begleiten.

Zweiter Schritt: Anschliessend werden Strafanzeigen gegen die involvierten Behörden und die verantwortliche Amtstierärztin eingereicht. Bereits während der laufenden externen Untersuchung behalten wir uns vor, rechtliche Schritte zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten. Nach Abschluss der externen Untersuchung prüfen wir die Ergebnisse sorgfältig und ergreifen bei Bedarf mit anwaltlicher Unterstützung weitere rechtliche Schritte, wie Einsprachen oder Beschwerden.

  • Juristische Ausarbeitung der Strafanzeigen mit Unterstützung spezialisierter Anwältinnen und Anwälte

  • Strafrechtliche Schritte gegen die Hofbetreiberin und weitere beteiligte Personen

  • Strafrechtliche Schritte gegen die involvierten Behörden, insbesondere das Veterinäramt Solothurn und die zuständige Amtstierärztin

  • Prüfung der Ergebnisse der externen Untersuchung und Einleitung weiterer Rechtsmittel (z. B. Einsprachen oder Beschwerden)

  • Beitrag zu einem klareren und verantwortungsvolleren Umgang mit vergleichbaren Tierschutzfällen, damit Entscheidungen künftig sorgfältiger geprüft werden und Tiere besser geschützt sind

Wir brauchen deine Hilfe

Hilf uns, Gerechtigkeit durchzusetzen und Konsequenzen für alle involvierten Personen im Fall Ramiswil zu erreichen.

Mindestbetrag: 15’000 CHF Mit diesem Betrag können wir den ersten zentralen Schritt gehen: Gemeinsam mit einer spezialisierten Anwältin bzw. einem spezialisierten Anwalt Strafanzeige gegen die Hofbetreiberin und weitere beteiligte Personen einreichen und das Verfahren rechtlich begleiten. In einem zweiten Schritt werden Strafanzeigen gegen die involvierten Behörden und die Amtstierärztin vorbereitet. Je nach Dauer der externen Untersuchung behalten wir uns vor, bereits währenddessen weitere Strafanzeigen einzureichen. Dieser Betrag bildet ein notwendiges Fundament, kann jedoch für alle erforderlichen Schritte in diesem ersten Verfahren knapp werden.

Wunschbetrag: 30’000 CHF Mit dem Wunschbetrag können wir die anwaltliche Arbeit im Fall Ramiswil deutlich vertiefen:

-zusätzliche Abklärungen und weitere rechtliche Schritte gegen die Behörden, insbesondere das Veterinäramt Solothurn und die Amtstierärztin

-rechtliche Prüfung und gegebenenfalls Anfechtung der externen Untersuchung, falls deren Ergebnisse nicht ausreichend oder überzeugend sind

Transparenz und Zweckbindung: Anihelp Tierhilfe arbeitet ehrenamtlich; administrative Kosten halten wir so tief wie möglich. Für den Fall Ramiswil führen wir ein separates Konto, aus dem ausschliesslich Anwaltskosten bezahlt werden.

Sollten mehr Mittel eingehen, als für die anwaltliche Begleitung benötigt werden, bleibt der Überschuss zweckgebunden und wird für zukünftige Tierschutz-Rechtsfälle eingesetzt.