
Update lesen

6’000 Franken waren das ursprüngliche Ziel - daraus sind exakt 18’571 Franken mit 180 Unterstützerinnen und Unterstützer geworden: Merci viumal! Diese breite Unterstützung unterschiedlicher Personen und Altersgruppen ist bemerkenswert und von unschätzbarem Wert. Die Kasse ist im Hinblick auf das weitere Vorgehen, das sich nachfolgend wie folgt skizzieren lässt, nun gut gefüllt.
Eine neue Verfügung des NDB in Aussicht gestellt
Bekanntlich hat der NDB in Aussicht gestellt, dass er auf seinen rigorosen Entscheid vom 23. Februar 2026 -das sich zusammenfassend mit »Njet!« übersetzen lässt- zurückkommen wird und eine neue, zweite Verfügung erlassen werde. Damit werde »der Beschwerdeführer unter noch zu definierenden Auflagen und Bedingungen Zugang zum Dossier erhalten«, wie der NDB in seiner Medienmitteilung vom 5. Mai 2026 verlauten liess.
Was das genau heissen mag, wird sich zeigen. Nimmt man eine skeptische Haltung ein steht die Befürchtung im Raum, das Dossier werde »schwarz wie die Nacht sein« aufgrund zahlreicher Schwärzungen und Anonymisierungen. Wäre dies tatsächlich der Fall, müsste erneut eine Beschwerde ins Auge gefasst werden. Zumal, und das ist entscheidend, das fragliche Dossier gemäss dem bereits mehrfach zitierten Bundesratsbeschluss aus dem Jahr 2001 (!) ohnehin frei zugänglich sein müsste.
Wie lange es dauern wird, bis der NDB die neue Verfügung zustellen wird, bleibt bis dato ein Mysterium. Sobald diesbezüglich Klarheit herrscht, wird es hier ein weiteres Update geben. Eines ist klar: das Dossier wird nicht »einfach freigegeben«. Und es wird noch ein Weilchen dauern, bis es dann wirklich so weit ist (eh ja, nume nid gschprängt!)
Das mediale Echo auf die jüngsten Entwicklungen
Die deutschsprachigen Medien konzentrierten sich in ihrer Berichterstattung auf die juristische Vorgeschichte und die historische Frage des möglichen Kloten-Aufenthalts 1961. Die NZZ lieferte den pointiertesten Kommentar. Echo der Zeit und Tagesschau sorgten für die breitenwirksame Radio- und TV-Abdeckung am Abend des 4. Mai.
Die RTS-Berichterstattung zeichnete sich durch den vertieften Hintergrundtext aus, der die »administrative Mutation» am Dossier von 1991 als eigentliche Ursache der überlangen Sperrfrist benannte. Le Temps (wie auch Nau) ergänzte am 5. Mai die internationale Dimension durch die Reaktion des Internationalen Auschwitz-Komitees. Als Ausreisser im Diskurs fällt die Weltwoche auf: Christoph Mörgeli bestreitet darin vehement einen Kloten-Aufenthalt Mengeles, ohne jedoch substanziell an der Debatte teilzunehmen.
Auch ausländische Medien haben berichtet, so die deutsche Zeit (im Rahmen ihres Podcasts »Servus Grüezi Hallo«), die österreichische Tageszeitung »die Presse«, die deutsche Tagesschau (ARD) sowie die französische Tageszeitung »Dauphiné Libéré« (Berichterstattung für den 9. Mai geplant). Ferner plant die BBC einen Beitrag, und «Deutschlandfunk Kultur» wird am Samstag, 9. Mai, um 23.05 Uhr einen Kurzbeitrag senden.
Und was passiert jetzt eigentlich mit den Belohnungen?
Viele Unterstützerinnen und Unterstützer werden, entsprechend ihren Bestellungen, in nächster Zeit kontaktiert, um das weitere Vorgehen zu klären mit dem Ziel, die Belohnungen »aushändigen« zu können. Ich bitte jedoch um etwas Geduld, es sind, gottlob!, nicht wenige Belohnungen, die zum Tragen kommen werden und zuvor sortiert werden müssen. Für jene, die die Stadtführung »nume nid gschprängt« gebucht haben: diese findet, wie bereits kommuniziert, am 7. Juni statt, 18 Uhr, Treffpunkt Park-Café Kleine Schanze. Genaue Infos folgen!
Zwischenergebnis
Es ist mir ein Anliegen nochmals hervorzuheben, dass der juristische Streit um die Herausgabe des Dossiers ein Gemeinschaftswerk ist: Ich stehe mit Regula Bochsler beinahe täglich in Kontakt - der Austausch war und ist zentral. Auch die wertvollen Hinweise diverser Personen -ich möchte namentlich Jakob Tanner erwähnen- und die Unterstützung namentlich der SGG waren und sind von grosser Wichtigkeit und haben ebenso zum Erfolg dieses Projekts beigetragen. Um sodann juristisch gewappnet zu sein, ist RA Paul Rechsteiner mandatiert worden, den weiteren Verlauf juristisch zu begleiten. Dieses breite Team ist somit gut aufgestellt, die weiteren Schritte bewältigen zu können.
Und fast zum Schluss noch dies: wer ist der Klügste im ganzen Land?
»Wer noch immer von einem Klotener Aufenthalt Mengeles schwafelt, steht nicht auf der Höhe der Forschung«. Von wem stammt dieses bahnbrechende Zitat? Wer es weiss, möge mich per Mail kontaktieren oder einen Kommentar hinterlassen ;-)!
Und zum wirklichen Schluss: Patent Ochsner
»U löht öich nüt la gfaue – Nie, nie, nie!« Dem gibt es nichts beizufügen. Häbets guet und e gueti Zyt! Mir ghöre vonenand.
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Die NZZ berichtet in ihrer heutigen Online-Ausgabe (am Dienstag dann in der Printausgabe): __
»Gérard Wettstein hatte die Geduld, nicht aber den Humor verloren: «Wenn es sein muss, warte ich, bis ich 110 Jahre alt bin.» Monatelang geduldete sich der Berner Historiker, auf dass der Bund ihm seinen Entscheid mitteile. Nun hat das Warten ein Ende. Das Mengele-Dossier ist freigegeben, Wettstein hat recht erhalten.
Ende 2025 hatte Wettstein im Schweizerischen Bundesarchiv die Unterlagen zu Josef Mengele einsehen wollen, um mehr über den NS-Kriegsverbrecher und seinen möglichen Aufenthalt in der Schweiz im Jahr 1961 zu erfahren. Dass Mengele in jenem Jahr «tatsächlich nie» eingereist war, wie der Historiker Christoph Mörgeli unlängst in der «Weltwoche» behauptet hat, ist jedenfalls nicht belegt.
Der Nachrichtendienst des Bundes entschied jedoch, das Dossier, über das er gebietet, weiterhin bis zum Jahr 2071 zu sperren – dann wäre Wettstein 110 Jahre alt. Offenbar waren für die Geheimdienstler die Interessen der Schweiz und etwaiger Verwandter Mengeles, der im KZ Auschwitz gewütet hatte, wichtiger als die Holocaust-Opfer. Wettstein legte gegen diesen Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Am 20. Mai, einen Monat später als zunächst angekündigt, hätte der Nachrichtendienst Stellung beziehen sollen.
Bergier-Kommission hatte Zugang
Doch das rechtliche Prozedere hätte sich Wettstein ebenso sparen können wie das Geld – er hat bereits tausend Franken Gebühren bezahlt. Die Wartezeit für weitere Recherchen nutzend, stiess er nicht nur auf einen Bundesratsbeschluss von 2001, gemäss dem die Dossiers, die von der Bergier-Kommission eingesehen wurden, zugänglich sein müssen. Er fand auch heraus, dass die Kommission das Mengele-Dossier benutzt hatte.
Wir erinnern uns: Die nach ihrem Präsidenten, dem 2009 verstorbenen ETH-Geschichtsprofessor Jean-François Bergier, benannte Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg war 1996 auf Druck des Auslands vom Bundesrat eingesetzt worden. Sie untersuchte die Verstrickungen der Schweiz mit Nazideutschland, insbesondere den Verbleib der sogenannten nachrichtenlosen Vermögen bei Banken.
Gérard Wettstein teilte seinen spektakulären Fund sowohl dem Bundesarchiv als auch dem Nachrichtendienst mit. Die Konsequenz lag auf der Hand: Der Bund hätte das Mengele-Dossier schon längst aushändigen müssen, sowohl Wettstein als auch den Historikerinnen und Historikern, die es schon vor ihm einsehen wollten.
Jetzt endlich nimmt der Nachrichtendienst Stellung, nachdem er sich ausgiebig mit dem Bundesarchiv besprochen hat. In seiner Medienmitteilung schreibt er, «aufgrund einer neuen Ausgangslage» – die so neu nun auch wieder nicht ist – werde er «künftig Zugang zum Dossier Josef Mengele gewähren», freilich unter «noch zu definierenden Auflagen und Bedingungen», da das Dossier «weiterhin schutzwürdige Informationen» enthalte. Aufhorchen lässt der Satz, dass der Nachrichtendienst seine «Zugangspraxis» überprüfen und «das Bundesarchiv einbeziehen» werde.
Keinen Staub aufwirbeln?
Was ist da passiert? Haben die Beamten des Bundesarchivs und des Nachrichtendiensts den Beschluss, den ihre ehemaligen Chefs 2001 gefällt hatten, ganz einfach vergessen? Ein Vierteljahrhundert ist für die zukunftsorientierte Verwaltung eine Ewigkeit. Oder wollten sie verhindern, dass Wettstein in den Akten auf Informationen stösst, die den Geheimdienst und die offizielle Schweiz in ein ungünstiges Licht rücken? Immerhin hat diese es unterlassen, den «Todesengel» Mengele zu verhaften – falls er sich denn 1961 im Land aufhielt, wie schon 1956, als er in Engelberg seine Skiferien verbrachte. Man wollte wohl schlicht keinen Staub aufwirbeln.
So oder so: Der Fall mutet wie eine Posse aus Gottfried Kellers satirischem Seldwyla an, freilich vor düsterem Hintergrund. Schon 1999 behauptete der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Anfrage des SP-Nationalrats Jean Ziegler, der den «wahren Sachverhalt» kennen wollte, Mengele sei 1961 nicht zur Verhaftung ausgeschrieben gewesen. Dabei lag seit 1958 ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau vor. Zugleich aber hielt der Bundesrat fest, er begrüsse «generell die Aufarbeitung des möglichen Mengele-Aufenthalts in der Schweiz durch die Geschichtsforschung». Auch diese bundesrätliche Äusserung scheint die Bundesverwaltung vergessen zu haben. Die Causa Mengele ist keine Ausnahme. Immer wieder sperrt die Verwaltung Dossiers, die für die Forschung und das öffentliche Interesse bedeutend wären, jüngst etwa zum Olympia-Attentat von München, wie die NZZ berichtete. Unter Archivaren wird die Behebung des Missstands, der auch in manchen Kantonen anzutreffen ist, unter dem Namen «Rückkoppelungsverbot» diskutiert. Irene Amstutz, die Leiterin des Schweizerischen Wirtschaftsarchivs an der Universität Basel, hat in der Online-Fachzeitschrift «Arbido» darauf hingewiesen, dass nicht die «aktenbildenden Stellen», sondern die Archive die «Unterschreitung der Schutzfristen» bewilligen sollten.
Will heissen: Aus demokratischer Sicht müsste das Bundesarchiv entscheiden, ob Gérard Wettstein das Mengele-Dossier lesen darf, und nicht der Geheimdienst. Nötig für offenere Archive wären Gesetzesrevisionen. Oder aber Kompetenz und zivilgesellschaftliches Engagement«. ________
Heisst das nun: Ende gut, alles gut?
Nein, die Sache ist damit noch nicht »gegessen«. Zwar kommt der NDB -reichlich spät zwar, aber immerhin- zur Einsicht, dass sich eine Bundesbehörde nicht einfach über einen Bundesratsbeschluss hinwegsetzen kann (vgl. hierzu das ausführliche Update vom 3. April 2026 weiter unten). Aber ob der NDB tatsächlich gewillt ist, reinen Tisch zu machen, wird sich erst dann zeigen, wenn die neue Verfügung steht. Darin wird der NDB die zu beachtenden »Auflagen und Bedingungen« auflisten. Ob diese akzeptabel sein werden, wird sich zeigen - oder ob die neue Verfügung abermals Gegenstand einer Beschwerde sein wird. Oberste Leitidee bleibt dabei uneingeschränkt die verfassungsmässig verbriefte Wissenschafts- und Forschungsfreiheit sowie das Interesse der Öffentlichkeit an der historischen Wahrheit.
Mit anderen Worten: wir bleiben dran!
Die Medienmitteilung des NDB ist in der Linksammlung aufgelistet.
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Der NDB hält im Bundesarchiv ein Geheimdossier zum Olympia-Attentat von 1972 in München unter Verschluss, «um die Privatsphäre mutmasslicher Terroristen zu schützen, darunter Abu Daud, der Drahtzieher des Angriffs», wie die heutige NZZ berichtet. Das Dossier soll bis 2073 (!) gesperrt bleiben…..
von Marcel Gyr
1999 veröffentlichte ein gewisser Abu Daud seine Memoiren. Unter dem französischen Titel «Palestine: de Jérusalem à Munich» breitete der palästinensische Terrorist sein Leben auf über 700 Seiten aus – von der Kindheit in einem Olivenhain in Ostjerusalem bis zu seiner Rolle als Drahtzieher des Olympia-Attentats 1972 in München.
Der Überfall auf die israelische Unterkunft im olympischen Dorf, die darauffolgende Geiselnahme von Sportlern und Funktionären sowie schliesslich der dilettantische Befreiungsversuch auf dem Fliegerhorst Fürstenfeldbruck wurden stundenlang live am Fernsehen übertragen und hielten die Welt in Atem.
Das Attentat, bei dem 17 Menschen ums Leben kamen, war vom «Schwarzen September» über Monate vorbereitet worden. Viele Spuren der geheimnisumwitterten palästinensischen Kommandogruppe führen in die Schweiz, sind aber bis heute kaum ernsthaft verfolgt worden.
Verbindungen nach Genf
Im Schweizerischen Bundesarchiv in Bern lagert ein Dossier mit dem Titel «AWADH Muhammad Da’du (Daud) 08. 01. 1935, (50)420/48» (bei der Schreibweise «Da’du» dürfte es sich um einen Schreibfehler handeln). Die NZZ möchte das Dossier einsehen. Einerseits verspricht es Erkenntnisse zur Schlüsselfigur des Olympia-Attentats; aus Schweizer Perspektive interessieren zudem die vielfältigen Verbindungen des Schwarzen Septembers nach Genf.
Beim Schwarzen September handelt es sich um einen Ableger der Fatah, der bis heute grössten Faktion innerhalb der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO). Gegründet wurde die Gruppe nach der gewaltsamen Vertreibung der PLO aus Jordanien im September 1970. Damals töteten die Truppen von König Hussein Tausende von Palästinensern – ein traumatisches Ereignis, das der Organisation ihren Namen gab.
Mit dem Schwarzen September schuf sich der PLO-Führer Yasir Arafat einen militanten Arm, der für zahlreiche Anschläge eingesetzt werden konnte. Zunächst richteten sich die zum Teil tödlichen Attacken gegen Vertreter des jordanischen Königreichs, bald aber auch gegen westliche Ziele. Die PLO selbst sollte davon unbefleckt bleiben. Unter ihrem Namen verstärkte Arafat gleichzeitig seine Bemühungen um eine diplomatische Lösung des Palästinakonflikts.
Das Olympia-Attentat in München war der traurige Höhepunkt dieser Anschlagsserie. Es endete mit dem Tod von elf israelischen Olympiateilnehmern, eines deutschen Polizisten sowie von fünf der acht Terroristen. In seinen Memoiren beschreibt Abu Daud, wie er das Attentat über Monate vorbereitet hatte: Er organisierte ein Trainingslager in Libyen, beschaffte die Waffen und schleuste die Kämpfer nach Deutschland. In der Nacht des Angriffs begleitete er sie bis zum Zaun des Olympiadorfs.
Drängende Fragen
Was wusste der Schweizer Geheimdienst damals von den Vorbereitungen des Attentats? Welche Rolle spielte ein allfälliges Stillhalteabkommen zwischen der Schweiz und Arafats PLO? Weshalb liess Deutschland die überlebenden Terroristen bereits wenige Wochen nach dem Olympia-Attentat wieder frei – ähnlich wie die Schweiz zwei Jahre zuvor drei verurteilte Palästinenser? Und warum beriefen sich deutsche Diplomaten und palästinensische Emissäre bei späteren Geheimverhandlungen mehrfach auf ein Abkommen der Schweiz mit den Palästinensern?
Ob das Dossier zu Abu Daud Antworten auf diese Fragen liefert, lässt sich derzeit nicht überprüfen. Der NZZ wurde die Einsicht in die Akten verweigert. Den Entscheid fällte nicht das Bundesarchiv, sondern der Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Er ist die Nachfolgeorganisation jener Behörde, die das Dossier einst erstellt hatte: des Polizeidienstes der Bundesanwaltschaft, in dem damals die Aufgaben des Schweizer Geheimdiensts gebündelt waren.
Begründung lässt aufhorchen
In der Begründung seines ablehnenden Entscheids verweist der NDB zunächst auf den Schutz nachrichtendienstlicher Quellen – darauf ist selbstverständlich Rücksicht zu nehmen, etwa durch Schwärzungen oder Anonymisierungen. Aufhorchen lässt hingegen ein weiteres Argument, das der NDB in seiner schriftlichen Stellungnahme ins Feld führt. So enthalte das ersuchte Dossier zahlreiche heikle Daten. Dazu gehörten, schreibt der Nachrichtendienst, Listen von Personen, die Mitglieder der Organisation Schwarzer September sein könnten, oder solchen, die in mögliche terroristische Aktivitäten in Europa verwickelt seien.
«Diesen Personen ist ein hohes privates Interesse an der Verweigerung der Einsicht zuzusprechen», heisst es in der Stellungnahme des NDB. Unterzeichnet ist das Schreiben vom Direktor Serge Bavaud.
Mit anderen Worten: Geschützt werden sollen mutmassliche Terroristen, die vor über fünfzig Jahren mitverantwortlich waren für eine lange Serie von verheerenden Anschlägen.
Eine dieser aus Sicht des NDB schutzwürdigen Personen ist zweifellos Abu Daud, obwohl der Palästinenser vor einem Vierteljahrhundert mit seinen Memoiren an die Öffentlichkeit ging. Damals hatte er – anders als der NDB – offenbar kein Bedürfnis, seine Privatsphäre zu schützen. Abu Daud starb 2010 in Damaskus an Nierenversagen.
Deutschen Historikern wird die Einsicht verweigert Auch das Institut für Zeitgeschichte in München (IfZ) hätte das Schweizer Geheimdossier zu Abu Daud gerne eingesehen. Das IfZ ist in Deutschland mit der Aufarbeitung des Olympia-Attentats betraut. Am 50. Jahrestag des Anschlags forderte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier 2022, die offenen Fragen zu klären: «Dafür müssen endlich alle Akten geöffnet und alle Dokumente zugänglich gemacht werden.»
Dieser Appell scheint in der Schweiz verhallt zu sein. «Wir dürfen das besagte Dossier ebenfalls nicht einsehen», sagt die Forschungsleiterin Eva Oberloskamp auf Anfrage. Das habe sie erstaunt. Andere Nachrichtendienste hätten entsprechende Gesuche bewilligt.
«Wir haben einen enormen Umfang an Quellen sichten können, darunter sehr viele, die der Forschung bislang nicht zugänglich waren», hält Oberloskamp fest. So konnte das IfZ etwa in Archiven in Frankreich, Grossbritannien, Österreich oder den Niederlanden viele bis anhin gesperrte Dossiers einsehen, darunter solche zu Abu Daud.
Einzig zum Dossier im Schweizer Bundesarchiv erhielt die Forschungsgruppe des IfZ München keine Einsicht.
Der Statthalter des Schwarzen Septembers
Ein weiterer Name, der im gesperrten Geheimdossier genannt werden dürfte, ist jener von Fuad Shamali. Bei ihm handelt es sich um eine höchst kontroverse Persönlichkeit, die vom Schweizer Geheimdienst jahrelang observiert wurde.
Shamalis Personenfiche ist im Bundesarchiv einsehbar, sie umfasst dreizehn Karteikarten, beidseitig eng beschriftet. Der gebürtige Libanese reiste mit einem jordanischen Pass, hatte Wohnsitz in Frankreich, ging aber in Genf ein und aus.
Offiziell war Fuad Shamali als Vertreter der Fatah registriert. Gemäss Recherchen der NZZ war er ab 1971 jedoch hauptsächlich für den Schwarzen September tätig. Von Genf aus plante er eine Serie von Anschlägen auf Ölraffinerien in Italien, den Niederlanden und Deutschland.
Im August 1972, wenige Wochen vor dem Münchner Olympia-Attentat, starb Fuad Shamali im Universitätsspital in Genf an Krebs, im Alter von erst 34 Jahren. In arabischen Nachrufen und an einer Gedenkfeier in Beirut wurde er später als «Drahtzieher» oder gar als «König von München» gefeiert. Offenbar hatte er von Genf aus nicht nur die Anschläge auf Ölraffinerien geplant, sondern gemeinsam mit Abu Daud auch den Angriff auf die israelische Olympiadelegation in München. Der schweizerische Geheimdienst hatte zu diesem Zeitpunkt bereits weggeschaut oder wollte nichts mehr hören: Der Chef des Polizeidiensts hatte die Telefonüberwachung Shamalis bereits 1970 «per sofort» aufheben lassen, wie aus dessen Personenfiche hervorgeht.
101 Jahre Schweigen
Was veranlasste die Bundespolizei, die Telefonüberwachung trotz verschiedenen Verdachtsmeldungen einzustellen? Gibt es Erklärungen, wieso Fuad Shamali im Nahen Osten postum als «Held von München» gefeiert wurde? Welche Rolle spielte die nachweislich enge Beziehung Shamalis zu dem berüchtigten Nazi-Banker und Palästina-Freund François Genoud aus Genf? Und war Shamali womöglich an der Aushandlung eines Stillhalteabkommens mit der Schweiz beteiligt?
Alles Fragen, auf die im Geheimdossier zu Abu Daud möglicherweise Antworten zu finden sind. Doch wenn es nach dem Willen des Nachrichtendiensts geht, werden sie vorläufig unbeantwortet bleiben – und das noch für Jahrzehnte.
Exakt bis zum 20. Juli 2073 will der NDB das Dossier «Abu Daud» unter Verschluss halten, wie er in seiner Stellungnahme schreibt. Das wären 101 Jahre nach dem Olympia-Attentat von München – ein absurd langes Schweigen für ein Ereignis von weltgeschichtlicher Bedeutung.
Grundsätzlich sieht das Archivierungsgesetz eine Schutzfrist von 30 Jahren vor, bei besonders schützenswerten Personendaten sind es 50 Jahre. Im Fall des Dossiers zum Drahtzieher des Münchner Olympia-Attentats wäre deshalb zu erwarten gewesen, dass die Frist 2022 endet.
Bei besonders heiklen Unterlagen kann die Schutzfrist jedoch auf 80 Jahre verlängert werden, etwa bei Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz. Zuständig dafür ist die abliefernde Stelle beziehungsweise deren Nachfolgeorganisation, im Fall «Abu Daud» also der NDB. Hinzu kommt ein weiterer Umstand: Die Frist beginnt erst mit der Ablieferung des jüngsten Dokuments.
Der Schweizer Historiker Jakob Tanner erinnert sich an Zeiten, wo das von den Behörden ausgenutzt wurde. Bei heiklen Akten sei bisweilen einfach ein neues Dokument, notfalls das Einsichtsgesuch, ins Dossier gelegt worden. Dadurch begann die Frist erneut zu laufen.
Das sei ganz klar illegal gewesen, sagt Tanner. Mit dem heutigen Archivierungsgesetz sollte dieses «Buebetrickli» unterbunden werden. In der Verordnung heisst es: «Nachträglich beigefügte Dokumente, die für den Geschäftsvorgang keine relevanten Informationen enthalten, zählen für die Fristenberechnung nicht.»
Das letzte Dokument im Dossier «Abu Daud» datiert gemäss NDB vom 20. Juli 1993, also mehr als zwanzig Jahre nach dem Olympia-Attentat. Um welches Dokument es sich handelt und wie relevant es ist, geht aus den Angaben des Nachrichtendiensts nicht hervor.
Auch KZ-Arzt Mengele geniesst Datenschutz
Die Ansetzung solch hoher Schutzfristen ist kein Einzelfall. Kürzlich wurde bekannt, dass der NDB aus Datenschutzgründen die Einsicht in ein Dossier des Nazi-Arztes Josef Mengele verweigert hat. Wegen seiner grausamen Selektion der Häftlinge im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau ging Mengele als «Todesengel» in die Geschichte ein.
Der Berner Historiker Gérard Wettstein möchte mehr wissen zu einem möglichen Aufenthalt Mengeles in Zürich 1961. Doch auch in diesem Fall will der Schweizer Nachrichtendienst das entsprechende Dossier unter Verschluss halten, bis 2071 – mehr als 90 Jahre nach Mengeles Ertrinkungstod 1979 in Brasilien.
Im Fall «Mengele» hat der Berner Historiker Gérard Wettstein Einsprache beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Unterstützt wird er von der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte, die den Behörden Zensur vorwirft.
Auch die NZZ hat Beschwerde eingereicht gegen die vom NDB geltend gemachte Schutzfrist für das Dossier von Abu Daud. Die Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts stehen in beiden Fällen aus.
Fazit: der NDB kommt mit seiner eigenwilligen Praxis zusehends unter Druck…
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Die Bundeskanzlei teilt mit:
«Die von Ihnen gesuchte Pressemitteilung wurde im Zuge der Überarbeitung der Website www.admin.ch in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Nationalbibliothek ins Webarchiv eHelvetica überführt. Dort ist sie weiterhin vorhanden, allerdings nur vor Ort (z. B. in der Nationalbibliothek) konsultierbar. Wir bedauern, dass kein direkter Online-Zugriff mehr möglich ist. Im Zuge der technischen Umstellungen werden diese älteren Inhalte nicht mehr auf www.admin.ch weitergeführt. Die Überführung ins Webarchiv stellt jedoch sicher, dass die Inhalte langfristig erhalten bleiben und weiterhin konsultiert werden können. Was jedoch nicht hätte passieren sollen: Statt der Fehlermeldung hätte eine Weiterleitung bzw. ein Hinweis auf die Quelle bei eHelvetica erscheinen müssen. Hier lag ein Umleitungsproblem vor, das wir umgehend behoben haben. Wir entschuldigen uns für diese Unannehmlichkeit».
Schade, dass man bislang «ältere» öffentlich zugängliche Beschlüsse und Mitteilungen nicht mehr online einsehen kann. Kundenorientierung sieht eigentlich anders aus… Die weitaus wichtigere Frage nach dem Verhältnis der fraglichen Signatur mit dem BRB aus dem Jahr 2001 bleibt jedoch nach wie vor unbeantwortet.
Medien
Das jüdische Wochenmagazin «Tachles» hat einen redaktionellen Beitrag veröffentlicht. Er ist in der Linksammlung aufgeführt.
Gutes Wochenende!
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Liebe Leute.
Halbzeit in diesem Projekt - das Finanzierungsziel ist bereits weit übertroffen, so dass man sich ruhig zurücklehnen könnte. Doch gewisse Ereignisse in den letzten Tagen lassen aufhorchen und geben Anlass zum Grübeln:
Die an sich simple Frage, ob der Bundesratsbeschluss vom 7. Dezember 2001 / Ziffer 2 (siehe Update vom 3. April) auch die ominöse Signatur des Mengele-Dossiers erfasst, bleibt nach wie vor unbeantwortet. Entsprechende Anfragen werden vom Bundesarchiv, Stand heute Nachmittag 14.30 Uhr, nicht beantwortet.
Zudem ist über die Ostertage dieser bis vor kurzem öffentlich im Netz zugängliche Bundesratsbeschluss (BRB) verschwunden. Klickt man auf den Link, kommt mittlerweile die Mitteilung: »Pressemitteilungen: Archiv und Suche Juni 2006«. Versucht man anschliessend den fraglichen BRB woanders im Netz zu finden, wird man nicht fündig. Er ist mit anderen Worten schlicht nicht mehr abrufbar. Da stellt sich unweigerlich die Frage: was soll das? Diese simple Frage hat die Bundeskanzlei als Stabsstelle des Bundesrates bis heute Nachmittag, 14.30 Uhr, auch nicht beantwortet.
Fazit: Statt zu informieren wird geschwiegen. Für eine professionelle Verwaltung mutet dies seltsam an - Osterferien hin oder her.
Das nächste Update folgt spätestens in einer Woche - oder früher, wenn eine Antwort eintrifft…
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von Nicolas Freund
Zürich – Konnte der mit Haftbefehl gesuchte Josef Mengele 1961 unbehelligt in die Schweiz reisen? Diese Frage wird in Schweizer Medien gerade diskutiert, denn sollte sie sich als zutreffend erweisen, wäre es ein Skandal, der viele weitere Fragen zur Arbeit der Schweizer Behörden und Nachrichtendienste aufwirft. Mengele, der ehemalige Arzt des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau, wurde nie gefasst und für seine Verbrechen bestraft. Er ertrank 1979 in Brasilien beim Baden nach einem Schlaganfall. Sein Grab wurde erst 1985 entdeckt und nach gerichtsmedizinischen Untersuchungen des Skeletts konnte seine Identität bestätigt werden.
In Auschwitz hatte Mengele von 1943 bis 1945 gearbeitet. Er war dort unter anderem für die sogenannte Selektion zuständig, also die Entscheidung, welche Gefangenen für Zwangsarbeit tauglich waren und welche nicht. Wer es seiner Ansicht nach nicht war, wurde vergast. Tausende Menschen soll Mengele so in den Tod geschickt haben. Der manchmal als «Todesengel» bezeichnete Arzt ist auch bekannt für seine grausamen Experimente an Gefangenen, die meist mit dem Tod seiner unfreiwilligen Patienten endeten.
Nach dem Krieg gelang Mengele die Flucht nach Argentinien, wo er unbehelligt und mit finanzieller Unterstützung seiner Familie in Buenos Aires lebte. Es ist bekannt, dass er 1956 unter dem Namen Helmut Gregor in die Schweiz reiste, um seine verwitwete Schwägerin, die er zwei Jahre später heiratete, sowie seinen Sohn und seinen Neffen zu besuchen. Ein Foto zeigt ihn mit dem Sohn beim Skifahren. Erst 1959 wurde nach einer Anzeige Haftbefehl gegen ihn erlassen. Mengele zog nach Paraguay und dann 1960, nachdem der israelische Geheimdienst Mossad Adolf Eichmann in Argentinien aufgespürt hatte, weiter nach Brasilien.
Unklar ist, ob er auch eine Flucht zurück nach Europa in Betracht zog – möglicherweise in die Schweiz. Seine Frau soll damals in Kloten bei Zürich eine Wohnung gemietet haben, was auf mögliche Aufenthaltspläne des Paares hindeuten könnte. «Es ist nicht ganz abwegig anzunehmen, dass er nach Möglichkeiten Ausschau gehalten hat, wieder nach Europa zu kommen», sagt der Historiker Gérard Wettstein am Telefon. «Und wenn er da war, warum wurde nicht verhaftet? Es lag ja ein Haftbefehl vor.» Wegen der Recherche Wettsteins zu diesem Thema ist diese Frage wieder präsent geworden. Denn Antworten auf die Frage nach Mengeles Aufenthalten in der Schweiz könnte seine Akte im Schweizer Bundesarchiv liefern. Nur ist die unter Verschluss, wie Wettstein mitgeteilt wurde. Und zwar noch bis 2071.
«Man müsse die Interessen des Nachrichtendienstes schützen», fasst der Historiker die Begründung der Behörden zusammen. «Wenn gewisse Informationen freigegeben werden, könnte es der Reputation des Nachrichtendienstes schaden, weil er seine Quellen preisgäbe. Das ist die offizielle Argumentation. Das finde ich angesichts der hier zur Diskussion stehenden Zeiträume abwegig und in jedem Fall erklärungsbedürftig.» Man könne ja Teile der Akte schwärzen oder anonymisieren, falls andere Personen geschützt werden müssten.
Ähnlich sieht das Jakob Tanner, Historiker und Experte für Schweizer Geschichte. Dem Tages-Anzeiger sagte er: «In solchen Fällen gehen das Interesse der Öffentlichkeit an der historischen Wahrheit und das Recht auf die verfassungsmäßig verankerte Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit eindeutig vor.» Die These von einem Aufenthalt Mengeles 1961 in der Schweiz sollte man seiner Ansicht nach nicht verwerfen. Auch andere NS-Verbrecher seien trotz Haftbefehls umhergereist.
Der Historikerin Regula Bochsler, die an einem Buch über die Fluchtwege der Nationalsozialisten arbeitet, war bereits 2021 der Zugang zu der Akte verweigert worden. Sie ging damals Hinweisen nach, dass sich Mengele 1961 unter falschem Namen in der Schweiz und in Süddeutschland aufgehalten habe. In einem Interview sagte sie: «Wer sind diese Leute, wer wird da geschützt? Und welche Informationen stecken in diesem Dossier? Weshalb gibt die Schweizer Bundespolizei ein Dossier über einen der schlimmsten Nazi-Verbrecher nicht frei? Nachträglich bereue ich es, diesen Entscheid nicht juristisch angefochten zu haben.»
Diesen Weg geht nun Wettstein. Er hat eine Crowdfunding-Aktion gestartet, um die Prozesskosten zu decken. Es sind bereits knapp 16 000 Schweizer Franken (gut 17 000 Euro) zusammengekommen – wahrscheinlich mehr als genug. Die Unterstützung für das Projekt ist sehr groß. «Es hat mich überrascht und gefreut, wie viele Leute gespendet haben, das ist beeindruckend», sagt er.
Bis zum 20. April muss nun der Nachrichtendienst Stellung beziehen, erklärt Wettstein. Er bereite sich schon auf eine Replik seinerseits vor. Er geht aber davon aus, dass die ganze Sache vor Gericht entschieden wird – und das könnte dauern. Aber wahrscheinlich nicht bis 2071.
Josef Mengele war auch bekannt für seine grausamen Experimente an Gefangenen.
Nachtrag: Der NDB hat mittlerweile bis zum 20. Mai Zeit, zur Beschwerde Stellung zu nehmen.
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Rund 2’500 - so viele Beschlüsse erlässt der Bundesrat jährlich anlässlich seiner wöchentlichen Sitzungen (Angaben gemäss Bundeskanzlei). Diese Bundesratsbeschlüsse (BRB) sind grundsätzlich öffentlich zugänglich und online einsehbar.
Im Zusammenhang mit der Mengele-Akte gibt es einen aufschlussreichen BRB vom 7. Dezember 2001 - er ist weiter unten in der Linksammlung aufgeführt. Demzufolge ist gemäss Ziff. 2 dieses BRB der Zugang zum Archivgut des Bundes, das von der «Unabhängigen Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg» (UEK) genutzt und in ihren Publikationen zitiert worden ist, seit dem 1. Januar 2002 frei zugänglich.
Das lässt aufhorchen.
Regula Bochsler ist dieser Spur daher subito nachgegangen - und ist fündig geworden: Die fragliche Signatur (#E4320C#2001/55# Band 281) ist im Band «Tarnung, Transfer, Transit» auf S. 361 / Anmerkung 117 tatsächlich zitiert - mit expliziter Bezugnahme auf Josef Mengele und seinem möglichen Aufenthalt 1961 in der Schweiz.
Dort heisst es weiter, dass Mengele «sich im März 1961 mit grösster Wahrscheinlichkeit in Kloten bei Zürich» aufhielt, «wobei er einer Festnahme trotz vorzeitiger Benachrichtigung der Polizei durch die bundesdeutschen Behörden entkam». Insgesamt könnten keine abschliessenden Schlussfolgerungen gezogen werden. Eine nochmalige Analyse der Unterlagen ist daher umso wichtiger.
Unweigerlich muss man sich nun die bange Frage stellen: Kennen die in dieser Angelegenheit zuständigen Bundesbehörden (NDB, BAR) unmittelbar sie betreffende BRB nicht? Das wäre fatal. Oder gibt es andere Gründe, weshalb die fragliche Akte unter Verschluss ist? Liegt allenfalls gar ein Missverständnis vor? Auch Kafka wäre in einem solchen Moment heillos überfordert.
Ich habe daher das BAR angefragt, wie es die Sachlage sieht. Auf dessen Antwort dürfen wir alle gespannt sein.
Sollte die Akte tatsächlich nun doch frei zugänglich sein, wäre das hängige Verfahren gegenstandslos. Wohin die Spenden in einem solchen Fall fliessen würden, ist im «Montags-Update» weiter unten aufgelistet.
Medien:
«Tachles» (das jüdische Wochenmagazin) hat einen Standpunkt von Gabriel Heim (Journalist, Autor und Regisseur) veröffentlicht. Der Beitrag ist weiter unten verlinkt.
Die Süddeutsche Zeitung SZ wird nächste Woche einen Beitrag veröffentlichen.
Besinnliche Ostertage!
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Es geht zügig vorwärts - 153 unterstützen das Vorhaben!
Wenn weitere 47 Personen dazustossen und im Schnitt CHF 10.00 spenden, kommen wir auf insgesamt CHF 16’170.00 verteilt auf 200 Unterstützerinnen und Unterstützer.
Gemeinsam schaffen wir das, es verbleiben noch 35 Tage! Mache daher nochmals einen kleinen Aufruf in Deiner Community - zäme geit’s, Merci viumal!
Die stolze Anzahl von Unterstützerinnen und Unterstützer zeigt klar auf, dass die Thematik breit bewegt. Heute zum Beispiel erhielt ich einen Anruf eines Journalisten eines renommierten deutschen Mediums, der sich beeindruckt gab. Und der die Absicht hat, nach Ostern einen Artikel zur «Akte Mengele» zu veröffentlichen….
Frohe Ostertage und e gueti Zyt!
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Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer.
Die Berichte in der NZZ und in Tamedia haben vieles ausgelöst, namentlich zahlreiche Kommentare (allein im Berner Bund deren 90), was zeigt, wie stark das Thema bewegt. Parallel dazu haben sich auch ausländische Medien (Deutschland) für das Thema interessiert, also gut möglich, dass eine entsprechende Berichterstattung noch folgen könnte.
Bezüglich der Spenden noch folgende Präzisierung: die SGG führt einen «Fonds für die Forschungsfreiheit», mit dem sie Personen auszeichnet, die sich für die Freiheit der geschichtswissenschaftlichen Forschung einsetzen (vgl. hierzu den Link auf dieser Seite). Die «überschüssigen» Spendengelder werden also für ein für die Geschichtswissenschaft zentrales Anliegen eingesetzt werden können (nebst der GRA). Vgl. hierzu auch das Update vom 28.3.
Zu den Belohnungen: Die fünf Stadtführungen «nume nid gschprängt» sind alle vergeben, ich erhöhe daher die Anzahl auf 7. Wichtig in diesem Zusammenhang ist das Datum: die Stadtführung findet am Mittwoch, 10. Juni (und nicht wie irrtümlich angegeben am 18. Juni) um 18 Uhr statt. Jene fünf Personen, die die Stadtführung bereits gebucht haben bitte ich daher, diese Datumsänderung vorzumerken, Merci viumal!
Ich wünsche Euch eine gute Woche, bis bald.
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Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer.
Was soll man sagen, wenn ein Projekt innert weniger Tage (!) nicht nur sein Ziel (6’000) erreicht, sondern auch das gesteckte Zusatzziel (12’000) innert weniger Stunden übertroffen wird? In erster Linie herrscht Dankbarkeit vor, grosse Dankbarkeit. Es beweist einmal mehr, dass die Zivilgesellschaft in der Schweiz lebt und Solidarität nicht nur eine Phrase ist.
Dies gesagt kann und soll das vorliegende Projekt angesichts des grossen engagierten Interesses fortgeführt werden. Ein allfälliger Überschuss soll, wie bereits mehrmals erwähnt, der SGG und der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) überwiesen werden.
I däm Sinn: Härzliche Dank - wir bleiben dran!
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Auch Tamedia berichtet…in der Printausgabe vom Samstag, 28.3., bei Kaffee und Gipfeli nachzulesen!
Das Thema bewegt….und wir bewegen uns mit und bleiben am Ball. Danke für die weitere Unterstützung!
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Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer.
Es ist schon beeindruckend: innert drei Tagen wurde das Ziel nicht «nur» erreicht, sondern deutlich übertroffen. Jeder und jede der aktuell 78 Spenderinnen und Spender hat im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten zu diesem sagenhaften Resultat beigetragen. Auch im Namen meiner Mitstreiterin, Regula Bochsler: Merci viumal Euch allen!!
Ich denke, dass man diesen Schwung nun nutzen muss, um im Hinblick auf den Tag nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein zusätzliches Ziel zu erreichen.
Zusatzziel: bereit sein für den Tag danach.
Das zusätzliche Geld, das nun über das aktuelle Finanzierungsziel einbezahlt wird, wird für den allfälligen Weiterzug an das Bundesgericht (infolge einer Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht) bereitgestellt. Zusatzziel ist, insgesamt CHF 12’000.00 zu sammeln, d.h. weitere rund CHF 4’000.00.
Sollte jedoch wider Erwarten ein Weiterzug an das Bundesgericht nicht notwendig sein (wenn die Beschwerde gutgeheissen würde), würde das «überschüssige» Geld einerseits der Schweiz. Gesellschaft für Geschichte, andererseits der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus überwiesen.
Es verbleiben rund 970 Stunden, um die Spendenaktion fortzuführen. Es wäre unklug, jetzt selbstzufrieden zurückzulehnen. Nutzen wir vielmehr gemeinsam dieses Zeitfenster - ich danke Euch herzlich für die weitere Unterstützung: indem Du es weitersagst und vor allem auch darüber sprichst, wo auch immer Du bist. Merci!
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Die NZZ hat heute in ihrer online-Ausgabe einen Beitrag von Urs Hafner zur vorliegenden Angelegenheit veröffentlicht - am Samstag, 28.3., nachzulesen in der Print-Ausgabe.
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Bundesbern ist langsam - mag sein, aber nicht immer: NR Cédric Wermuth wird in der kommenden Sommersession nachfolgende Interpellation einreichen - auf die Antwort des Bundesrates dürfen wir gespannt sein! (Interpellationstext Stand 26.3.)
Akte Mengele im Bundesarchiv – weshalb diese mysteriöse Geheimniskrämerei des NDB?
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
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Steht der Bundesrat zu seiner Zusage von 1999, wonach er die vollständige Aufklärung betreffend vermuteter Schweiz-Besuche von Josef Mengele begrüsst und unterstützt, sofern «neue Erkenntnisse» vorliegen? Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass das Auftauchen bisher unbekannter Akten diese Bedingung erfüllt?
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Weshalb sperrt sich der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) gegen die Herausgabe dieser Akten, selbst in angepasster Form (z. B. durch Anonymisierung oder Schwärzung)?
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Wird der Bundesrat Wort halten und den NDB anweisen, die entsprechenden Akten und sofern nötig weitere Unterlagen – der Forschung in geeigneter Weise zugänglich zu machen?
Es gibt Hinweise, die Historiker:innen zur Vermutung veranlassen, dass der ehemalige SS Lagerarzt Josef Mengele nach seiner Flucht nach Lateinamerika die Schweiz ein- oder mehrmals besucht haben könnte. Die Umstände dieser möglichen Besuche sowie die Reaktion der damaligen Behörden sind bis heute nicht restlos geklärt. Dies ist insofern stossend, als sich Mengele durch seine Flucht zeitlebens einer gerechten Strafverfolgung wegen seiner Verbrechen gegen die Menschlichkeit entziehen konnte.
Der Bundesrat konnte entsprechende Fragen aus dem Parlament (99.1042, 99.1033) seinerzeit nicht abschliessend beantworten. In seiner Antwort auf diese Vorstösse hielt der Bundesrat jedoch fest, dass er die «Aufarbeitung dieses Themas durch die Geschichtsforschung» ausdrücklich begrüsse und bei «neuen Erkenntnissen» entsprechende Unterstützung in Aussicht stelle.
Dennoch hat der NDB am 23. Februar 2026 ein entsprechendes Akteneinsichtsgesuch von Forschenden abgelehnt. Als Begründung wurden «öffentliche Sicherheitsinteressen» sowie der «Persönlichkeitsschutz Dritter» angeführt (Aktennummer 16.03.1911 (236:0) 831/17). Diese Unterlagen waren der Forschung 1999 noch nicht bekannt; gemäss Medienberichten war das entsprechende Dossier der Bundesanwaltschaft bis 2001 unauffindbar.
Die Güterabwägung des NDB mutet angesichts der Mengele nachgewiesenen, barbarischen Verbrechen befremdlich an. Den schutzwürdigen Interessen Dritter könnte bei Bedarf problemlos durch Schwärzungen Genüge getan werden, ohne die historische Aufarbeitung gänzlich zu blockieren.
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Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter. Das Projekt ist gut gestartet, herzlichen Dank für diese tolle Unterstützung!
Aktuelle Situation:
Der NDB hat bis zum 20. April 2026 nun Zeit, im Rahmen des laufenden Verfahrens seine Sicht der Dinge einbringen.
Die Schweiz. Gesellschaft für Geschichte wird am Freitag im Rahmen eines ordentlichen email-Versands auf das Projekt aufmerksam machen. Das ist sehr wertvoll - der Verein zählt rund 1’800 Mitglieder.
Regula Bochsler und ich sind fleissig daran, gezielt Personen und Institutionen für eine wie auch immer geartete Unterstützung anzuschreiben. Das ist Knochenarbeit - die sich aber lohnt und auch Freude macht. Erste Rückmeldungen sind ermutigend und zeigen auf, dass das Anliegen gut ankommt.
Im Weiteren dürften in der nächsten Zeit Medienberichte zum laufenden Verfahren zu erwarten sein…
Fazit: wir bleiben dran! ;-)
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Ich stehe seit kurzem im Austausch mit dem mehrfach preisgekrönten Investigativ-Journalisten Christian Bergmann. Seine Untersuchungen umfassen auch das Thema «deutsche Kriegsverbrecher und ihre Spuren nach 1945»: Die räumlichen Bewegungen Josef Mengeles zu Beginn der 1960er Jahre sind auch Teil seiner umfangreichen Recherchen.
Seine herausragende Dokumentation «das Nazi-Kartell» wird am 9. April 2026 im ZDF-Info um 20.15 Uhr ausgestrahlt.
