Führen Spuren des NS-Massenmörders Mengele auch in die Schweiz? Eine Akte, die darüber erzählen könnte, lagert im Bundesarchiv - unter Verschluss bis 2071. Wir wollen aber nicht so lange warten!

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Le principe du «tout ou rien» s’applique: l’argent ne sera reversé au projet qu’à condition d’avoir atteint ou dépassé l’objectif de financement.

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Darum geht’s: war Mengele 1961 «zu Besuch» in der Schweiz?

War der NS-Kriegsverbrecher Mengele anfangs der 1960er Jahre in der Schweiz (Kloten?) «auf Besuch»? Wir wissen es nicht - jedenfalls nicht die Öffentlichkeit. Der Journalist und Buchautor Olivier Guez (die interessante Dokumentation ist weiter unten verlinkt) ist zwar der Überzeugung, dass er nicht da war - aber auch er hat die «Akte Mengele» im Bundesarchiv mit der sperrigen Aktennummer «16.03.1911 (236:0) 831/17» nicht einsehen können.

Diese umfasst auch Dokumente aus dem Zeitraum von 1960 bis 1991, ist also für die vorliegende Fragestellung von zentraler Bedeutung. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) lehnt die Einsichtnahme in diese Akte (abgesehen von wenigen Dokumenten, die allerdings für die interessierende Fragestellung nicht von Belang sind) mittels Verfügung vom 23. Februar 2026 jedoch ab und begründet dies primär mit einer Schutzfrist bis zum Jahr 2071 sowie dem Schutz von Personenquellen und ausländischen Partnerdiensten. Laut dem NDB würden öffentliche Sicherheitsinteressen und der Persönlichkeitsschutz Dritter einer Veröffentlichung zum jetzigen Zeitpunkt entgegenstehen. Auch Schwärzungen und/oder Anonymisierungen werden vom NDB rundweg abgelehnt.

Gegen diese abschlägige Verfügung habe ich am 18. März 2026 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht mit der Begründung, dass dadurch das Gebot der Verhältnismässigkeit sowie die Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit verletzt werden. Darüber hinaus hat die Öffentlichkeit ein legitimes Anrecht darauf zu erfahren, was sich 1961 ereignete.

Der SS-Lagerarzt Josef Mengele führte an Gefangenen im Vernichtungslager Auschwitz unmenschliche und oft tödlich endende «Experimente» durch. Nach dem Krieg setzte sich Mengele nach Südamerika ab und entzog sich Zeit seines Lebens der strafrechtlichen Verfolgung seiner Verbrechen. Er starb 1979 in Brasilien.

Das Besondere an diesem Projekt

Es mutet seltsam an, dass das «Dossier Josef Mengele» bis 2071 (kein Tippfehler!) im Bundesarchiv in Bern unter Verschluss bleiben soll. Mit der Beschwerde soll somit erreicht werden, dass die Akte zum Studium nun freigegeben wird und damit die Wahrheit zum möglichen Aufenthalt Mengeles in der Schweiz zu Beginn der 1960er Jahre ans Tageslicht kommt. Dadurch würde eine kontroverse und zeitweilig polemisch geführte Diskussion versachlicht, was letztlich die Kernaufgabe einer jeden historischen Forschung ist.

Die Zürcher Historikerin Regula Bochsler erforscht die Fluchtwege des Kriegsverbrechers Josef Mengele. Sie hat mich ermuntert, die Beschwerde einzureichen und mich dabei unterstützt (und tut dies weiterhin ;-). Ich danke an dieser Stelle auch der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte (SGG) für die Unterstützung und Bekanntmachung des Projekts auf ihren sozialen Medien.

Dossier Josef Mengele (Symbolbild)
Dossier Josef Mengele (Symbolbild)

Dafür brauche ich Unterstützung

Mit der Einreichung der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ist, grob gerechnet, mit folgenden Kosten zu rechnen:

1) Verfahrenskosten / Gerichtsgebühren. Gemäss Reglement über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht (VGKE) sind mit Ausgaben in der Höhe von bis zu CHF 5’000.00 zu rechnen (vgl. Art. 3 VGKE).

2) Anwaltskosten. Ein spezialisierter Anwalt bzw. eine spezialisierte Anwältin verrechnet in der Regel einen Tagesansatz von bis zu CHF 2’000.00.

Die eingereichte Beschwerde erfolgte in Form einer sogenannten «Laieneingabe», da ich Historiker und kein Jurist bin. Das allerdings erlaubt es mir, auch im Nachgang zur eingereichten Beschwerde weitere Unterlagen und/oder Argumente (verfasst von einer juristischen Fachspezialistin) beim Gericht einzureichen.

Was bedeutet dies nun konkret?

  • Ich gehe von Verfahrenskosten in der Höhe von rund CHF 3’000.00 aus.
  • Bezüglich Anwaltskosten rechne ich mit einem Kostendach von CHF 3’000.00.

  • Es fallen sodann bekanntlich wemakeit-Gebühren in der Höhe von insgesamt 10% an. Auf der Basis der angenommenen Auslagen von insgesamt CHF 6’000 (Projektziel) würden somit CHF 600.00 in Abzug gebracht. Diese Gebühr würde ich aus der eigenen Tasche finanzieren, so dass das gesamte Projektziel zur Verfügung steht.

Sollte nach Abschluss des Projekts bzw. des Gerichtsverfahrens daraus ein «Gewinn» resultieren, wird der entsprechende Betrag der bereits weiter oben erwähnten Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte (SGG) überwiesen. Mit über 1800 Mitgliedern aus dem In- und Ausland setzt sich diese für die Geschichtswissenschaft und die historische Bildung ein.

Bist Du mit einer Spende dabei? Ich würde mich darüber freuen, Merci viumal!