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Rechtsberatung im Gefängnis

by Humanrights.ch

Bern

Die Beratungsstelle wird Menschen im Strafvollzug beistehen, die eruierten Problembereiche dokumentieren und die zuständigen Anstalts-/Gefängnisleitungen und Behörden sensibilisieren.

CHF 20’775

103% of CHF 20’000

103 %
This is how it works

The «all or nothing» principle applies: The project only receives the funds if the funding target is reached or exceeded.

93 backers

Successfully concluded on 27/1/2017

Darum geht’s

Wir verschaffen Menschen im Freiheitsentzug und ihren Angehörigen im Kanton Bern Zugang zu einer kompetenten unabhängigen Beratung in Fällen von Konflikten mit den Vollzugseinrichtungen und Behörden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Rechte der inhaftierten Personen nur in dem Umfang beschränkt werden, als es der Freiheitsentzug mit sich bringt oder es das Zusammenleben in einer Hafteinrichtung erfordert.

Dadurch werden zum einen die Grundrechte einer marginalisierten sozialen Gruppe gestärkt, und zum andern werden die zuständigen Anstaltsleitungen und Behörden im Hinblick auf systemisch bedingte Schwachstellen im Grundrechtsschutz sensibilisiert.

Hilf mit und unterstütze uns!

Humanrights.ch hat ein 3-jähriges Pilotprojekt für die Strafanstalten im Kanton Bern ausgearbeitet. Trotz einer seriösen Vorbereitung und einer breiten Unterstützung in Fachkreisen ist es bisher nicht gelungen, das erste Projektjahr 2017 vollständig zu finanzieren. Nur wenn es gelingt, die Restfinanzierung bis am 27. Januar auf diesem Weg zusammen zu bringen, können wir das Projekt realisieren.

Wir halten unsere Administrativkosten gering. Die Gelder aus der Kampagne fliessen vollumfänglich in die Lohnkosten der Projektleitung.

Warum braucht es uns?

Die inhaftierten Personen im Kanton Bern haben heute keine Möglichkeit, sich kostenlos von unabhängigen Fachpersonen in einer Vertrauensbeziehung juristisch beraten zu lassen. In der Regel können sich nur die finanziell gut situierten Gefangenen eine anwaltschaftliche Vertretung leisten.

Ein effektiver Rechtsschutz für Gefangene ist aber ein menschenrechtliches Gebot. Jeder Mensch hat eine unverlierbare Würde, unabhängig von seinen Taten.

Freiheitsentziehende Zwangsmassnahmen oder Sanktionen sind schwere Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte. In diesem Ausnahmezustand sind inhaftierte Personen bei Konflikten mit der Vollzugseinrichtung oder den Vollzugs- oder Einweisungsbehörden oft überfordert. Die fehlende Unterstützung, um sich gegen vermeintliches oder echtes Unrecht zu wehren, kann ein Gefühl von Ohnmacht auslösen.

Ob wahre Rechtsstaatlichkeit gegeben ist, zeigt sich gerade in sensiblen Bereichen, wo eine populäre Schutzhand für Betroffene fehlt. Diese Lücke soll mit der Beratungsstelle für Menschen im Freiheitsentzug und ihren Angehörigen geschlossen werden.

Ein Fallbeispiel

Herr Y wurde wegen einer Körperverletzung zu einer Grundstrafe von 16 Monaten verurteilt, aufgeschoben zu einer stationären Massnahme nach Art. 59 StGB für höchstens 5 Jahre (aufgrund einer festgestellten «schweren psychische Störung»). Weil es im Kanton Bern momentan keine freien Therapieplätze gibt , wird Herr Y vorerst im Regionalgefängnis Bern untergebracht, wo eine angemessene Therapie nicht gewährleistet werden kann. Die Haftbedingungen im Berner Regionalgefängnis sind prekär: Abgesehen vom einstündigen Spaziergang hat Y keine Möglichkeit, mit anderen inhaftierten Personen in Kontakt zu treten. 23 Stunden am Tag ist er in seiner Zelle eingeschlossen, die Mahlzeiten werden ihm durch eine Essklappe in der Zelle serviert.

Herr Y wird in der Folge relativ häufig verlegt – ohne dass er bei diesen Entscheidungen ein Mitspracherecht hätte oder durch eine juristische Fachperson beraten wird. Ein klarer Vollzugsplan liegt nicht vor, Herr Y ist völlig orientierungslos. Die Situation ohne adäquate Behandlung führt dazu, dass sich Herrn Y’s psychischer Gesundheitszustand rapide verschlechtert. Nach 3 Jahren – als er die Grundstrafe von 16 Monaten längst abgesessen hat – begeht Herr Y eine Tätlichkeit gegenüber einem Gefängniswärter. Daraufhin wird er in eine Hochsicherheitsabteilung in Einzelhaft verlegt, wo er gar keine Kontakte mehr zur Aussenwelt hat.

Der Vater von Y wendet sich telefonisch an uns. Wir führen eine telefonische Erstberatung durch. Danach besuchen wir Herrn Y in der Hochsicherheitsabteilung. Wir schreiben eine Beschwerde an das Amt für Justizvollzug des Kantons Bern. Darin weisen wir auf die nicht sachgemässe, rechtswidrige Unterbringung eines psychisch schwer kranken Menschen hin und fordern die sofortige Verlegung in eine psychiatrische Einrichtung. Zusätzlich stellen wir ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. In einem nächsten Schritt vermitteln wir einen spezialisierten Anwalt im Bereich Freiheitsentzug. Dieser verlangt die sofortige Freilassung von Y.

Weitere Informationen

Eure Fragen beantworte ich gerne direkt per Mail oder telefonisch: david.muehlemann@humanrights.ch / 031 301 92 75.

Das ausführliche Projektdossier kann ebenfalls direkt bei mir bestellt werden.