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Stop Behördenpropagranda

de Stefan Thöni

Lausanne

Bei der Volksabstimmung über die Unternehmenssteuerreform III hat die Behördenpropagande überhand genommen, obschon das Bundesgericht dieser enge Grenzen gesetzt hat.Dies wollen wir stoppen!

CHF 400

40% de CHF 1’000

40 %
Comment ça fonctionneä

Le principe du «tout ou rien» s’applique: l’argent ne sera reversé au projet qu’à condition d’avoir atteint ou dépassé l’objectif de financement.

10 contributeur*rices

Clôturé le 8.2.2017

Beschwerde ans Bundesgericht versendetDe Stefan Thöni, le 03.02.2017

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So, Heute habe ich Nägel mit Köpfen gemacht und die Beschwerde ans Bundesgericht versendet. Aufgrund der Beschwerdefrist von fünf Tagen konnte ich en Ausgang des Crowdfundings hier nicht abwarten.

Wegen der zweiten Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektorenkonfenrenz und dem irreführenden Inserat im Tagesanzeiger und Winterthurer Landboten habe ich zwei weitere Beschwerden platziert, welche noch beim Zuger Regierungsrat hängen.

Da vom Bundesgericht üblicherweise alle Beschwerden betreffend eine Abstimmung zusammen entschieden werden, werden sich die drei Verletzungen der Abstimmungsfreiheit in Lausanne wieder begegnen.

Irreführendes Inserat im TagensanzeigerDe Stefan Thöni, le 31.01.2017

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Dieses irreführende Inserat von Economiesuisse war nur möglich, weill sich die Kantonsregierungen unzulässigerweise zur Unternehmenssteuerreform III positionsiert haben.

Volkswirtschaftsdirektoren haben kein EinsehenDe Stefan Thöni, le 30.01.2017

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Die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz hat erneut mit einer Medienmitteilung in den Abstimmungskampf um die UnternehmenssteuerRefom III eingegriffen.

Sie präsentiert wiederum keine Fakten, sondern die Meinung der Kantonsregierungen. Ausserdem verliert die VDK kein Wort zur Beschwerde, obschon diese Mittlerweile in zahlreichen Zeitungen und sogar im Fernsehen erwähnt wurde.