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So, Heute habe ich Nägel mit Köpfen gemacht und die Beschwerde ans Bundesgericht versendet. Aufgrund der Beschwerdefrist von fünf Tagen konnte ich en Ausgang des Crowdfundings hier nicht abwarten.
Wegen der zweiten Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektorenkonfenrenz und dem irreführenden Inserat im Tagesanzeiger und Winterthurer Landboten habe ich zwei weitere Beschwerden platziert, welche noch beim Zuger Regierungsrat hängen.
Da vom Bundesgericht üblicherweise alle Beschwerden betreffend eine Abstimmung zusammen entschieden werden, werden sich die drei Verletzungen der Abstimmungsfreiheit in Lausanne wieder begegnen.
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Dieses irreführende Inserat von Economiesuisse war nur möglich, weill sich die Kantonsregierungen unzulässigerweise zur Unternehmenssteuerreform III positionsiert haben.
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Die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz hat erneut mit einer Medienmitteilung in den Abstimmungskampf um die UnternehmenssteuerRefom III eingegriffen.
Sie präsentiert wiederum keine Fakten, sondern die Meinung der Kantonsregierungen. Ausserdem verliert die VDK kein Wort zur Beschwerde, obschon diese Mittlerweile in zahlreichen Zeitungen und sogar im Fernsehen erwähnt wurde.