Unser Sohn - ein sans-papiers?
Worum geht es?
Am 03.02.2023 wurde unser Sohn «Enea» Anastasia geboren. Wenige Tage später teilte uns das Zivilstandsamt Bern-Mittelland mit, dass der zweite Vorname Anastasia zurückgewiesen wird. Die Begründung: Der zweite Vorname verletzt offensichtlich die Interessen unseres Sohnes!
So dachten wir doch, dass wir bezüglich Namenswahl unseres Sohnes zeitgemäss und Genderkonform sind. Bereits bei unseren zwei Töchtern haben wir diesem Grundsatz bei der Namenswahl Rechnung getragen. Dabei gab es keine Probleme.
Erstaunlich ist auch, dass das Nichtakzeptieren des Vornamens folgende Konsequenzen mit sich bringt: Da die Beurkundung der Geburt nicht abgeschlossen wurde, haben wir auch keine amtlichen Dokumente erhalten. Die Familienzulagen können nicht angefordert werden, da die nötigen Dokumente nicht vorhanden sind. Auch können keine amtlichen Ausweise für unseren Sohn bestellt werden. Enea Anastasia ist nun ein «sans Papiers»!
Das Besondere an meinem Projekt
Was wollen wir nun?
Nun haben wir folgende Möglichkeiten: Wir akzeptieren den Entscheid und verzichten auf den Namen Anastasia. Dafür erhalten wir dann die Geburtsurkunde und können ID, Pass und Co. beantragen.
Oder wir akzeptieren den Entscheid nicht. Und kämpfen darum, dass unser Sohn seine zwei Namen behalten darf. Im 21. Jahrhundert sollte ein weiblicher Zweitname definitiv nicht ein Problem sein!
Nach Rücksprache mit einem für Familienrecht vertrauten Anwalt besteht die Chance, dass wir für unseren kleinen sans-papiers die Namen schlussendlich behalten dürfen. Bis dahin wird das aber ein langer und steiniger Kampf mit Behörden und Gerichten.
Dafür brauche ich Unterstützung
Wozu brauchen wir Deine Unterstützung?
Das Geld brauchen wir, um die Anwalts- und allenfalls Prozesskosten zu bezahlen.
Wir möchten nicht auf Grund mangelndem Budget auf den Zweitnamen Anastasia verzichten.