VEIN Videoclip

by VEIN

Basel

Unter Jazzmusikern ist es Ausdruck allerhöchster Anerkennung, Mitmusiker als «Monster» zu bezeichnen. Das Basler Jazz-Trio VEIN verkleidet sich deshalb im Musikvideo als Frankenstein, Wolfsmensch und Mumie.

CHF 4’510

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This is how it works

The «all or nothing» principle applies: The project only receives the funds if the funding target is reached or exceeded.

10 backers

Successfully concluded on 31/10/2012

Das Basler Jazz-Trio VEIN (Michael Arbenz, Thomas Lähns und Florian Arbenz) besteht nun bereits seit 6 Jahren. In dieser Zeit bestritt das Trio Tourneen in ganz Europa, Zentral- und Südamerika und veröffentlichte bisher 7 CD’s. Nun ist höchste Zeit, dass das Basler Jazztrio VEIN wieder einen neuen Musikvideo präsentiert.

Für dieses Anliegen ist es dem Trio gelungen die renommierten und mehrfachen Filmpreisträger von Cannes, Filmemacher Caspar Jan Hogerzeil und Benjamin Schiffner zu gewinnen!

Darum geht's

Der Musikvideo wird von Caspar Jan Hogerzeil und Benjamin Schiffner mit dem Jazztrio VEIN in Hamburg gedreht. Die Musiker von VEIN erscheinen dabei maskiert: als Frankensteins Monster, als Wolfsmensch und als Mumie. Dem hehren Alter dieser drei Filmfiguren entsprechend wird in Schwarzweiss gefilmt.

Zuvor wird VEIN die Musik bereits in Basel mit dem Tonmeister Hannes Kumke einspielen. Das ganze Projekt wird also sehr aufwendig und ziemlich teuer, muss aber unbedingt realisiert werden!!! Und dafür brauchen wir Eure Unterstützung!

Das Video Drehbuch in Kürze

Die Musiker von VEIN erscheinen maskiert: als Frankensteins Monster, als Wolfsmensch und als Mumie. Die drei tun das, was sie am liebsten tun und am besten können: gemeinsam musizieren und gemeinsam Eis essen. Und zwar gleichzeitig. Eine Eistüte wandert reihum vom einen zum anderen, ohne dass das Spiel an den Instrumenten unterbrochen würde. Parallel dazu geraten drei kleine Jungen (so um die 6 Jahre alt) in eine kindliche Rangelei miteinander. Jeder trägt ein T-Shirt mit dem Konterfei seines größten Vorbilds: der Mumie, dem Wolfsmensch und Frankensteins Monster. Einer der Jungen wird schließlich als Sieger aus dem Gerangel hervorgehen. Zur Belohnung bekommt er dann das Eis überreicht.

Und jetzt noch mal ausführlich

Im Video alternieren zwei Ebenen: zum einen die rein performative, in der die Musiker bei der Arbeit, beim Musik machen zu sehen sind. Ihre Existenz als Privatmenschen legen sie dabei ab: als Musiker sind sie keine profanen Menschen mehr, sondern Monster. Drei der bekanntesten Monster der Filmgeschichte, die vielleicht schon immer mal zusammen in einem Film auftreten wollten. Jetzt ist es soweit: Frankensteins Monster spielt den Bass, der Wolfsmensch sitzt am Schlagzeug und die Mumie am Flügel.

Eine zweite filmische Ebene zeigt drei kleine Jungen, im Alter etwa um die 6 Jahre. Die drei tragen T-Shirts mit dem Konterfei ihres jeweiligen Idols: Mumie, Wolfsmensch und Frankensteins Monster. Eine Meinungsverschiedenheit darüber, welches der drei Monster das beste, größte und schönste ist entwickelt sich über Schubsen und Knuffen in eine ausgewachsene Kinderrangelei. Die Dynamik der Musik und die Dynamik der physischen Auseinandersetzung gehen dabei hoffentlich Hand in Hand.

Es wird die größte Mühe darauf verwendet werden, die drei Musiker so genau wie möglich den drei Original-Monstern aus den 30er Jahren anzugleichen. Bis in die feinsten Details: Zähne, Augen, Hände, Kostüme.

Das musikalische Zusammenspiel der Monster - unter Jazzmusikern ist es übrigens Ausdruck allerhöchster Anerkennung, einen Mitmusiker als «Monster» zu bezeichnen - soll von der Kamera in Gänze, aber auch im Detail eingefangen werden. Im Detail heißt: die drei Musiker werden in Nahporträts, ihre Hände und Finger teils in fast schon mikroskopischen Nahaufnahmen gezeigt. Dabei interessiert die Mechanik des Spiels, die Feinmotorik der musikerzeugenden Gliedmaßen.

Impressum

Die in dieser Präsentation dokumentierten Gedanken und Vorschläge sind geistiges Eigentum von Caspar-Jan Hogerzeil und Benjamin Schiffner. Sie unterliegen den geltenden Urheberrechtsgesetzen. Die unautorisierte Nutzung, die ganze oder teilweise Vervielfältigung sowie jede Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.