Helft Urs!

by RGB

Buchs

Wie ein Familienvater vom skrupellosen Chef einer Holzbaufirma aus dem St.Galler Rheintal abgezockt wurde und gnadenlos in den Ruin getrieben wird!
Und wie ihr helfen könnt!

CHF 1’100

1% of CHF 100’000

1 %
This is how it works

The «all or nothing» principle applies: The project only receives the funds if the funding target is reached or exceeded.

5 backers

Concluded on 14/3/2020

Darum geht’s

Bei einem Hausumbau wurde aus einer Handwerker -Offerte in der Höhe von Fr. 70’000.– eine unglaubliche Rechnung von über Fr. 210’000.–! Durch Prozess-, Gerichts- und Anwaltskosten des damit verbundenen fünfjährigen Rechtsstreits stieg die Summe sogar auf über Fr. 340’000.– an! Die dadurch verursachten monatlichen Kreditkosten zwingen Urs L. nun in die unverschuldete Insolvenz (Konkurs) mit all ihren Folgen.
Er, seine Mutter und sein Bruder verlieren dadurch ihr Zuhause. Ihr könnt mithelfen, dies zu verhindern!

Hier die Einzelheiten:

Nach dem Tod seines Vaters erwarb Urs L. zusammen mit seiner Bank sein Elternhaus.

Auf Drängen seines «Ex-Schwagers» (dem Bruder der Ex-Freundin & Mutter des Kindes von Urs L.) lies er sein Elternhaus (bzw. eine Wohnung von zwei) von diesem kurze Zeit später renovieren. Für die Arbeiten der Holzbaufirma seines Ex-Schwagers erhielt er von diesem eine schriftliche Offerte von rund Fr. 70’000.–, die Urs L. auch mit Handschlag annahm. (Anzufügen ist, dass es sich nur um Arbeiten der Holzbaufirma des Ex-Schwagers handelte; Elektriker, Sanitärler etc. haben separat offeriert und sich auch an die jeweiligen Abmachungen gehalten!)

Während des Umbaus reihte jedoch der Ex-Schwager und sein Handwerker-Team Fehler an Fehler, weshalb es natürlich auch zu wiederholten Differenzen kam. Nach der Renovierung erhielt Urs L. dafür dann als Quittung statt der abgemachten Fr. 70’000.– einfach eine Rechnung von über Fr. 210’000.–!

Da Urs L. nicht bereit war, diese Abzocke hinzunehmen, suchte er das Gespräch und nach Lösungen mit seinem Ex-Schwager. Dieser beharrte aber auf seiner Forderung und klagte die über Fr. 210’000.– vor Gericht ein.

Es folgte ein langer und zermürbender Prozess über 5 Jahre, der Urs L. nicht nur mental sehr zusetzte, sondern auch finanziell in Bedrängis brachte, da seine Rechtschutzversicherung Fälle wie diesen nicht abdeckte und deshalb Urs L. sämtliche Kosten allein von seinem monatlichen Lohn stemmen musste.

Vor Gericht leugnete der Ex-Schwager die Annahme seiner Offerte mit Handschlag durch Urs L. und wollte auch nichts mehr von dem abgemachten «Familien-Spezialpreis» von Fr. 50.– pro Stunde statt Fr. 82.– wissen. Natürlich tat er dies nicht selber, sondern schickte immer nur seinen Anwalt vor. Nicht ein einziges Mal erschien der Wortbrecher persönlich vor Gericht.

Das Gericht hingegen liess keinen einzigen Zeugen aussagen und ignorierte auch die vorliegende, schriftliche Offerte! Der Fehler von Urs L.: Er hatte diese Offerte nur mündlich und per Handschlag angenommen, was dem Gericht aber nicht ausreichte. So entschied sowohl das Bezirksgericht Werdenberg-Sarganserland als auch das Kantonsgericht St.Gallen zugunsten des Ex-Schwagers. (An dieser Stelle sei die Frage erlaubt, weshalb die Umbau-Arbeiten dann begonnen wurden, wenn Urs L. die Offerte gar nie angenommen hat?!?)

Aufgrund der Prozesskosten wuchsen die Kosten des Umbaus erneut massiv an, musste doch Urs L. neben den Kosten für seinen Anwalt (RA Valentin Landmann, Zürich) auch noch die Kosten für den Anwalt seines Ex-Schwagers übernehmen, zahlreiche Gerichtskosten übernehmen und die «Streitsumme» auch noch zu 5% zugunsten seines Ex-Schwagers verzinsen!

Fr. 84’000.– waren von Urs L. bereits beglichen worden. Das Gericht verurteilte ihn aber nun zu WEITEREN über Fr. 180’000.–, zahlbar innert 10 Tagen! Das war natürlich unmöglich, weil Urs L. schon für die laufenden Prozess- und Anwaltskosten über die 5 Jahre hinweg viel Geld aufnehmen und sich verschulden musste. Deshalb wurde auch bereits ein Konkursverfahren eingeleitet. (Der BLICK berichtete im Dezember 2016 über die Angelegenheit, siehe Foto.)

In letzter Minute half ihm dann ein Freund eines Freundes, ein Unternehmer, mit einem Darlehen aus, da dieser es auch nicht verstehen konnte, dass ein unbescholtener und fleissiger Familienvater wegen eines betrügerischen Handwerkers alles verlieren sollte! Natürlich tat er dies nicht nur aus Nächstenliebe, sondern zu einem Zinssatz von 8%, was auf den Betrag von Fr. 180’000.– Monat für Monat allein stolze 1’200.– Zinsen generiert.

Da die Hausbank bereits den Hauskauf und die Renovation finanziert hatte, konnte und wollte diese nicht auch noch die Prozesskosten finanzieren, weshalb Urs L. das Angebot mit dem hohen Zinssatz des Unternehmers annehmen musste.

Zusammen mit den Kosten für die Bank-Hypothek und die bereits bestehenden Kredite ergab sich so eine monatliche Kredite-Belastung von unglaublichen Fr. 5’700.–! Dazu noch monatliche Steuerraten von Fr. 1’000.–, Unterhaltszahlungen von Fr. 1’000.–, Krankenkasse, Versicherungen und so weiter.

Damit dies überhaupt irgendwie zu stemmen war, schränkte sich Urs L. massiv ein, konnte sich seit 8 Jahren keine Ferien oder sonstige Extras mehr leisten und trug den Schuldenberg, der ihm aufgebürdet wurde, Monat für Monat pflichtbewusst ab.

Es sei hier nochmals erwähnt, dass Urs L. kein Fehlverhalten beging! Sein Schuldenberg kommt ausschliesslich davon, dass er einem Handwerker (und dem Götti seines Kindes!) vertraut hat und ihm aufgrund einer schriftlichen Offerte einen Auftrag per Handschlag erteilt hat! (Und von der Erkenntnis, dass «Recht haben» & «Recht bekommen» zwei verschiedene Paar Schuhe sind!)

Nach einem Vorgesetzten-Wechsel in seiner Firma verlor Urs L. dann noch seinen bisherigen Job und verdiente an seiner neuen Stelle deutlich weniger.
Deshalb sind die hohen monatlichen Kreditbelastungen auch bei massivsten Einschränkungen nicht mehr zu stemmen!

Deshalb braucht Urs Eure Hilfe! Wenn der grosse Kredit des Unternehmers mit 8% getilgt werden kann, sind die Belastungen immer noch hoch, aber Urs L. könnte wieder ein mehr oder weniger normales Leben leben und würde nicht alles verlieren.

Kann dieser hochverzinste Kredit nicht getilgt werden, muss Urs L. Insolvenz anmelden und verliert dabei alles! Nicht nur seine Liegenschaft, sondern auch sein gesamtes Alterskapital, dass darin steckt.

Und dies alles nur, weil er von einem raffgierigen und unehrlichen Handwerker betrogen und abgezockt wurde.

  • Aus einer Offerte von Fr. 70’000.-- wurden schliesslich Fr. 340’000.--!!!
    Aus einer Offerte von Fr. 70’000.-- wurden schliesslich Fr. 340’000.--!!!
  • BLICK-Bericht vom 06.12.2016
    BLICK-Bericht vom 06.12.2016

Das Besondere an meinem Projekt

In der Liegenschaft, die Urs L. zu verlieren droht, wohnt nicht nur er, sondern auch seine betagte Mutter (81) und sein Bruder, die beide ebenfalls ihr Obdach verlieren würden.

Urs L. hat sich nichts zu Schulden kommen lassen, sondern hat die letzten 30 Jahre lang immer fleissig gearbeitet und sich aus einfachen Verhältnissen hinaufgearbeitet.

Dass sein gesamtes Lebenswerk nun durch die betrügerischen Machenschaften seines Ex-Schwagers komplett zerstört werden soll, ist für Urs L. äusserst bitter.

Neben all den finanziellen Belastungen, waren die letzte Jahre für Urs L. auch emotional sehr kräftezerrend. Eine Beziehung und einige Freundschaften sind in der Folge des langen und zermürbenden Prozesses zerbrochen und auch der Zugang zu seinem Kind wurde ihm durch die Schwester des Ex-Schwagers deutlich erschwert (Kontakt statt wie zuvor wöchentlich nur noch alle 2 Wochen, Ausgrenzung bei der Kommunion seines Kindes und anderen Anlässen etc.).

Wie bösartig Urs L. zudem vom Umfeld des Ex-Schwagers schikaniert wurde, zeigt sich exemplarisch an folgendem Beispiel: Urs L. machte mit der Mutter seines Kindes ab, dass dieses ihn bei der Arbeit an den sogenannten «Zukunftstag» (Vater/Kind-Tag) begleiten werde. Als Urs L. sein Kind dann am abgemachten Tag abholen wollte, war es einfach schon kurz zuvor vom Ex-Schwager abgeholt und an dessen Arbeitsplatz mitgenommen worden! Als Urs L. sich berechtigterweise bei der Mutter und der ebenfalls anwesenden Frau des Ex-Schwagers darüber beschwerte, zeigte die Frau des Ex-Schwager Urs L. bei der Polizei einfach grundlos an und behauptete, er hätte sie massiv bedroht, was jeder Grundlage entbehrte. Die Folge davon war aber, dass einige Tage später die Polizei frühmorgens mit einem Einsatzkommando von 6 Polizeibeamten die Wohnung von Urs L. «stürmte», sein Haus durchsuchte und ihn einige Stunden zum Verhör (inkl. kompletter erkennungsdienstlicher Erfassung mit DNA-Probe!!!) zur Aussage in Gewahrsam nahm!

Natürlich stellte sich schliesslich alles als bösartige Schikane der Frau des «Ex-Schwagers» heraus und das von ihr initiierte Verfahren gegen Urs L. wurde auch komplett eingestellt.

Nach all diesen grenzwertigen Erfahrungen braucht Urs L. jetzt deshalb Eure Unterstützung! Helfen wir ihm, dass er nicht alles verliert, was er sich die letzten 30 Jahre mühsam aufgebaut hat! Damit helfen wir auch seiner betagten Mutter, seinem Bruder und schliesslich auch seinem Kind!

Dafür brauche ich Unterstützung

Mit dem Geld, das über «wemakeit» gesammelt wird, soll der hohe Kredit für die Prozesskosten getilgt werden, der mit einem Zinsatz von 8% äusserst belastend ist!

Wenn «nur» 2’000 Unterstützer je Fr. 50.– (oder 1’000 je Fr. 100.–) beitragen würden, wäre der Prozesskosten-Schuldenberg bereits abgetragen und die unverschuldete Insolvenz könnte verhindert werden.