Kein 5G Antenne Rafz Zentrum
de Sabrina Lange et Daniel Maechler
Darum geht’s
Wie die meisten Wissen, soll in der Bahnhofstrasse in Rafz auf dem Kioskgebäude eine 5G Sunrise Antenne gebaut werden. Der Kiosk befindet sich unmittelbar am Rand des Dorfkern.
Letztes Jahr wurde die erste Bauausschreibung veröffentlich für die 5G Antenne im Dorfzentrum. Wir haben das Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden eingereicht. Die Ausschreibung wurde angepasst und wir haben das Begehren erneut eingereicht. Das Begehren wurde im Dezember letzten Jahres abgelehnt.
Jetzt haben wir mit Hilfe der Anwaltskanzlei Romero & Ziegler Rekurs gegen das Baugesuch eingereicht. Diese Einsprach umfasst 30 Seiten und ist sehr umfangreich.
Der Rekurs ist vor dem Baurekursgericht hängig. Wir haben jetzt Antwort von den gegnerischen Anwälten erhalten, worauf wie wieder unsererseits antworten müssen. Danach sollte der Rekurs vor dem Baurekursgericht des Kantons Zürich entschieden werden.
Leider ist solch ein Vorhaben nicht gratis und sehr Zeit- und Kostenintensiv. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden ein Crowdfunding für die Kosten der Stellungnahme zu erstellen. Wir würden uns über einen Zustupf sehr freuen.
Inhalt des Rekurses ist zusammengefasst
Unzureichende und unvollständige Unterlagen: In der Gesamtverfügung vom 29. September 2020 werden 8 Pläne aufgeführt. In der Baubewilligung vom 8. Dezember 2020 dagegen lediglich 5 Pläne.
Gestaltung: Es werden offensichtlich Denkmalschutzobjekte durch die Mobilfunkantenne unmittelbar negativ beeinträchtig und daneben auch die Gesamtwirkung des historisch wertvollen Dorfes Rafz samt Kernzone zusätzlich durch die massive Antennenanlage verschandelt.
Elektromagnetische Strahlung: Bei der Sigrist Rafz Holz + Bau AG befindet sich in einem Abstand von weniger als 180 Metern zur streitgegenständlichen Mobilfunkantennenanlage ein sehr hohes und grosses Silo mit u.a. Sägemehl und Pellets. Nach den einschlägigen brandschutznormen sind bei der Bewertung des Brand- und/oder Explosionsrisikos u.a. elektromagnetische Strahlungen zu berücksichtigen. Mit der Mobilanlagen können die Störfestigkeitswerte gemäss der Norm EN IEC 61000-6-2:2019 der im Silo eingesetzten Elektrogeräte nicht eingehalten werden.
Baurechtswidriges Gebäude: Da bereits ein baurechtswidriges Gebäude vorliegt – die Gebäudehöhe beträgt mehr als 7.5 Meter– sind die vorliegend geplanten Bauten (ohne explizite Erteilung einer Ausnahmebewilligung) jedenfalls unzulässig.
Immissionen / Strahlung / Frequenzenbereiche: Da adaptive Antennen insbesondere bei höheren Frequenzen eingesetzt werden, muss der Schutz von Personen im Umkreis des empfangenden oder sendenden Endgerätes im besonderen Mass gewährleistet sein, was durch die vorliegende ungenügende Sachverhaltsabklärung nicht im Ansatz gewährleistet ist.
Falls jemand diesen Rekurs lesen möchte, kann ich diesen gerne zur Verfügung stellen oder in einem persönlichen Gespräch erläutern. Natürlich unter Einhaltung der geltenden BAG Vorschriften.
Dafür brauche ich Unterstützung
Die bisherigen Schritte haben wir bisher alle selbst finanziert und unsere Rechtschutzversicherung eingesetzt. Doch nun, da es vor Gericht geht wären wir über finanzielle Unterstützung sehr dankbar.
Wir gehen davon aus, dass sich die Restlichen Kosten auf 3’000 CHF belaufen werden.
Sollten wir wieder erwartend mit unserer Klage nicht durchkommen, werden wir weiteren Schritt prüfen. Dann kommen allerdings noch die Anwaltskosten von Sunrise zu unseren Lasten, welche wir aktuell nicht abschätzen können.
Wenn wir das Geld bis zur First der Einreichung des Einspruchs Ende März nicht zusammen haben, wird das bis dahin gesammelte Geld an die Spender zurück überwiesen und unsere Bemühungen enden an der Stelle.
Das Geld welches die Deckung der Kosten übersteigt spenden wir der Stiftung «Kinderkrebshilfe Schweiz».
Wir würden uns freuen, wenn viele Rafzer und auch sonst viele Helfer uns dabei unterstützen dass die Antenne nicht im Ortskern gebaut wird