Darum geht’s
In der Klus zwischen Oensingen und Balsthal plant der Kanton Solothurn eine Umfahrungsstrasse. Für über 65 Millionen Franken soll im Naturpark Thal eine komplett neue Strasse mit Brücken und Tunnels gebaut werden. Die Klus gehört zur Juraschutzzone und beherbergt eine reizvollen Landschaft mit der fast 1000 Jahre alten Burg Alt-Falkenstein. Im betroffenen Bereich sind ein Wildwechsel und verschiedene seltene Pflanzen- und Tierarten zu finden.
Die Bürgerinitiative «Läbigi Klus» setzt sich seit 2004 gegen das überrissene Bauprojekt ein und möchte die Landschaft und die Natur in der Klus erhalten. Dazu haben wir vor zweieinhalb Jahren gegen die Planauflage Einsprache ergriffen. Wir wollen durch die Gerichte juristisch abklären lassen, ob der Eingriff in die Landschaft und die Zerstörung von Wald und Flora rechtlich zulässig ist.
Dem Verein wurde jetzt aber vom Regierungsrat die Einsprachelegitimation abgesprochen. Gegen diesen Entscheid wollen wir Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht einreichen. Dieses stellt aber zuerst eine Rechnung, damit es sich überhaupt mit der Beschwerde befasst - deshalb brauchen wir nun deine Unterstützung.
Hintergrund
Im November 2017 erhob die Bürgerinitiative «Läbigi Klus» Einsprache gegen die Planauflage zur Umfahrung Klus. Zweieinhalb Jahre später (sic!) folgt nun der Entscheid des Regierungsrats. Dabei geht er inhaltlich nicht auf die Einsprache ein und will den Verein mundtot machen, indem er ihm die Einspracheberechtigung abspricht. Begründet wird dieser fragwürdige Entscheid damit, dass die Vereinsstatuten nicht auf der Vereinswebsite abrufbar seien.
Es ist geradezu absurd, dass die Verwaltung während 28 Monaten nicht in der Lage war, zu eruieren, ob der 2004 gegründete Verein über rechtmässige Vereinsstatuten verfügt. Der Verein «Läbigi Klus» sieht sich damit seiner demokratischen Rechte beraubt. Das berechtige Anliegen der Vereinsmitglieder wird auf diese Weise missachtet. Wir wehren uns gegen diesen zweifelhaften Versuch des Regierungsrats, die Bürgerinitiative aus dem juristischen Verfahren auszuschliessen und unsere Mitglieder mundtot zu machen.
Gemäss Raumplanungsgesetz (§16 Abs. 2 PBG) sind Regionalplanungsorganisationen und kantonale Vereinigungen, die sich nach ihren Statuten vorwiegend dem Natur- und Heimatschutz oder der Siedlungs- und Landschaftsgestaltung widmen, einspracheberechtigt, sofern sie mindestens zehn Jahre vor Erhebung der Einsprache gegründet wurden.
Der Verein «Läbigi Klus» erfüllt diese Vorgaben. Er wurde 2004 angesichts des damaligen Umfahrungsprojekts gegründet und setzt sich für eine lebenswerte Klus ohne überdimensionierte Umfahrungsstrasse ein. Die landschaftlich reizvollen und ökologisch wertvollen Flächen am Rande des Industrieareals Klus sollen bewahrt und geschützt werden. Der Verein, hat rund 150 Mitglieder und Sympathisanten und war bis heute mit zahlreichen politischen Eingaben und Aktionen aktiv. Er setzt sich jetzt mit grossem Engagement gegen das unnötige 65-Millionen-Projekt ein.
Laut Raumplanungsgesetz ist der Regierungsrat verpflichtet, eine Liste mit einspracheberechtigten Organisationen zu führen. Gemäss dem Schreiben des Regierungsrats existiert aber eine solche Liste gar nicht. Auch dies kritisiert der Verein «Läbigi Klus» als weitere Aktion, mit fragwürdigen juristischen Mitteln die Einsprache zu verhindern.
Dafür brauchen wir die Unterstützung
Der Verein «Läbigi Klus» wehrt sich gegen den Entscheid des Regierungsrats, uns die Einsprachelegitimation abzusprechen. Gegen diesen Maulkorb und gegen dieses unhaltbare Vorgehen der Regierung wollen wir juristisch vorgehen. Denn diese Strasse widerspricht auch allen aktuellen Bemühungen zum Klimaschutz und wird zusätzlichen Verkehr verursachen.
Um aber die Einsprache an die nächste Instanz (Verwaltungsgericht Solothurn) weiterziehen zu können, brauchen wir voraussichtlich rund CHF 2’500 bis 3’000.-. Das Verwaltungsgericht stellt gemäss bisherigen Erfahrungen Beträge in dieser Höhe in Rechnung – ansonsten wird die Beschwerde nicht behandelt. Wir sind deshalb auf deine finanzielle Unterstützung angewiesen, damit unsere Einsprache doch noch akzeptiert und vor Gericht geprüft wird. Die zusätzlichen Kosten der Anwältin werden von den Vereinsmitgliedern getragen.