Worum geht es in unserem Projekt?
Wir möchten den Privaten Heimunterricht (Homeschooling) im Kanton Luzern wieder für alle möglich machen – leider auf Juristischen Weg. Auf persönlichem Weg mit dem «alten» und dem «neuen» Regierungsrat sind «wir» gescheitert.
Wer steht hinter dem Projekt? Wir sind eine Familie mit zwei Kindern, welche die Bewilligung zum Heimunterricht erhalten hat. Wir sind Mitglieder im Verein BzH CH (Verein Bildung zu Hause Schweiz) und BzH LU. Und stehen mit diesem im Austausch. Dieses Projekt und unser Gerichtsverfahren führen wir als Privatpersonen durch. Aufgrund der Verordnungsänderung 2023, «verlieren» wir, wie viele andere betroffene Familien im Kanton, zum Schuljahr 2024/25 unsere Bewilligung.
Stellvertretend für alle Familien möchten wir zu unserem persönlichen Fall folgende Punkte ins Feld führen; a) Anspruch auf Erteilung der Bewilligung gestützt auf § 33b VBV b) Verletzung des Legalitätsprinzips
c) Sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung mit Volksschulen und Privatschulen
und weitere Punkte, welche wir bereits in unserem Rechtlichen Gehör durch einen Fachanwalt haben ausformulieren lassen.
Weitere Erläuterungen: Im Kanton Luzern war es bis ins Frühjahr 2022 möglich, dass Eltern Ihre Kinder zu Hause unterrichten durften, sofern diese über eine Matura verfügten. Wer über keinen entsprechenden Bildungsabschluss verfügte, musste eine Lehrperson als Unterstützung hinzuziehen. In einem ersten Schritt wurde im Mai 2022, diese Vorrausetzungen verschärft – es durften nur noch Personen Ihre Kinder unterrichten, die über eine Stufengerechte Lehrerfahrung verfügten. Im zweiten Schritt wurde eine Vernehmlassung unter dem damaligen Regierungsrat gestartet, welche darauf abzielte, den Heimunterricht gänzlich zu verbieten. Ab August 2023 ist es im Kanton Luzern, nunmehr nicht mehr gestattet seine Kinder zu Hause unterrichten. Zwingend ist nun, dass ein Stufengerechtes Lehrdiplom vorliegt. Der zuständige Regierungsrat & die DVS, brachte für diese Verschärfung folgende Argumente hervor:
- Qualitätsmangel bei besuchten Eltern (Kenntnisse Lehrplan / Portfolio)
- Erhöhter Aufwand der DVS, da Schülerzahlen nach Corona im Privatunterricht stiegen. Beide und weitere Argumente konnten durch unseren Verein BzH Luzern in persönlichen Gesprächen mit dem Regierungsrat entkräftet werden – denn die Bildungsabschlüsse, von Heimschülern im Kanton Luzern sind seit 20 Jahren signifikant höher als die der öffentlichen Schulen. Ebenfalls hatte der Kanton die Möglichkeit, jederzeit Bewilligungen zu entziehen oder im Falle von Kindswohlgefährdung zu agieren – diese Maßnahmen hat die DVS nicht einmal angewendet.
Warum sollte man unser Projekt unterstützen?
Damit der Verfassungsgegebene Anspruch auf Privatunterricht (Homeschooling), wiederhergestellt wird und nicht faktisch verboten ist.
Gerade im Hinblick auf Kinder welche in Schulen große Probleme haben, aber aufgrund der finanziellen Vorrausetzungen dieses System nicht mehr verlassen können. Familien welche nicht über die finanziellen oder logistischen Möglichkeiten verfügen Ihre Kinder an Privatschulen unterrichten zu lassen, wieder ein alternativer Weg offensteht. Dass die Ungleichbehandlung von Privatunterrichtenden Eltern abgeschafft wird – Wir dürfen 20 Kinder an einer öffentlichen Schule unterrichten, aber nicht ein einziges (eigenes Kind) zu Hause. Eure / Deine Spende fließt voll umfänglich in das angestrebte Verfahren. Das weitere Spendenaufkommen, wird für die nachfolgenden Antrags-, Gerichts- und Anwaltskosten aufgewendet. Wir wollen unseren Fall, wenn nötig, bis vor das Bundesgericht und wieder zurück zum Kantonsgericht ziehen. Falls es Geld übrigbleiben sollte, werden wir diese an unseren Verein Bildung zu Hause Schweiz spenden (BzH Schweiz).
Dafür brauchen wir eure Unterstützung
Wir stehen an dem Punkt, dass wir für den Widerspruch gegen unseren Bescheid und das geplante Erstinstanzliche Verfahren vor dem Kantonsgericht 6000 - 8000 CHF inkl. Gerichtskosten für einen Fachanwalt benötigen. Unsere Einspruchsfrist läuft am 4.8.2024 ab. Insgesamt könnten sich die Kosten auf bis zu 16000 Franken belaufen, wenn wir, je nach Urteilsausgang, weiter bis vor das Bundesgericht und zurück ans Kantonsgericht ziehen.