Mit strategischen Prozessen kämpfen wir gegen Rassismus in der Polizei. Das letzte Urteil im Fall Wa Baile lässt die Frage, ob Racial Profiling vorlag, ungeklärt. Daher gehen wir vors Bundesgericht!

CHF 10’654

106% von CHF 10’000

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Es gilt das «Alles oder Nichts»-Prinzip: Nur wenn das Finanzierungsziel erreicht oder übertroffen wird, werden dem Projekt die Gelder ausgezahlt.

125 Unterstützer*innen

Erfolgreich abgeschlossen am 12.3.2021

Unterstütze finanziell das strategische Verfahren «Mohamed Wa Baile gegen die Schweiz»!

Liebe Verbündete

Vorweg möchten wir an Euch alle ein grosses Dankeschön richten. Danke für Euer Engagement und Eure Unterstützung im Kampf gegen Rassismus in der Schweiz. Insbesondere möchten wir auch dafür danke sagen, dass Ihr die Aktivitäten der Allianz gegen Racial Profiling auf so unterschiedliche Weise ermöglicht.

Die Allianz gegen Racial Profiling kämpft gegen den Rassismus der Polizei. Das tun wir unter anderem mit sogenannten strategischen Rechtsverfahren. Strategisch heisst: wir möchten Polizei und Politik unter Druck setzen, endlich etwas gegen Rassismus zu unternehmen. Strategisch heisst aber vor allem auch: wir möchten Menschen, die von Rassismus betroffen sind dazu motivieren, Widerstand zu leisten. Für diese Arbeit brauchen wir Geld.

Die strategische Prozessführung der Allianz gegen Racial Profiling im Fall «Mohamed Wa Baile gegen die Schweiz» geht in die nächste Phase! (Für mehr Informationen dazu siehe: https://www.stop-racial-profiling.ch/de/2020/12/14/an-die-community/).

  •  Impressionen aus der Arbeit der Allianz gegen Racial Profiling
    Impressionen aus der Arbeit der Allianz gegen Racial Profiling
  •  Impressionen aus der Arbeit der Allianz gegen Racial Profiling
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  •  Impressionen aus der Arbeit der Allianz gegen Racial Profiling
    Impressionen aus der Arbeit der Allianz gegen Racial Profiling
  •  Impressionen aus der Arbeit der Allianz gegen Racial Profiling
    Impressionen aus der Arbeit der Allianz gegen Racial Profiling
  •  Impressionen aus der Arbeit der Allianz gegen Racial Profiling
    Impressionen aus der Arbeit der Allianz gegen Racial Profiling
  •  Impressionen aus der Arbeit der Allianz gegen Racial Profiling
    Impressionen aus der Arbeit der Allianz gegen Racial Profiling

Strafrechtliches und verwaltungsrechtliches Verfahren hängig

Aktuell sind zwei Rechtsverfahren hängig, das strafrechtliche sowie das verwaltungsrechtliche. Parallel zum momentan vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängigen strafrechtlichen Verfahren hat Mohamed Wa Baile ein zweites verwaltungsrechtliches Verfahren eingeleitet. Dabei handelt es sich um denselben Vorfall. In diesem verwaltungsrechtlichen Verfahren geht es allerdings um die eigentlich zentrale Sache, nämlich darum, ob die Polizei gegen das Verbot rassistischer Diskriminierung verstossen hat. Und wie sicher viele von Euch mitbekommen haben, hat das Züricher Verwaltungsgericht die Kontrolle von Mohamed Wa Baile in einem kürzlich erschienenen Urteil für rechtswidrig beurteilt. Dies mit der einfachen Begründung: Das blosse «Abwenden des Blicks» sei auch am Hauptbahnhof Zürich kein Verhalten, das eine polizeiliche Kontrolle rechtfertige.

Aber: das Gericht hat die rassistische Grundlage der Kontrollen im Zusammenhang mit rassifizierten Merkmalen nicht thematisiert, weshalb wir auch dieses Urteil vors Bundesgericht ziehen wollen.

(Video in English below ⬇️)

Die Schweizer Justiz nennt Rassismus nicht beim Namen!

Das Urteil zeigt, dass die Schweizer Justiz nach wie vor nicht bereit ist, institutionellen Rassismus beim Namen zu nennen: es lässt die Frage, ob Racial Profiling vorlag, ungeklärt. Obschon das Verwaltungsgericht feststellt, dass Mohamed Wa Baile sich absolut unverdächtig verhalten habe, zieht es nicht die zwingende Schlussfolgerung. Denn es ist kein Zufall, dass Mohamed Wa Baile kontrolliert wurde, auch wenn er sich wie alle anderen Pendler*innen verhalten hat. Es ist sein Schwarzsein, das immer wieder dazu führt. Dieser strukturelle Rassismus muss nun endlich auch von den Gerichten und Behörden anerkannt und ihm auch mit den Mitteln des Rechts entgegengewirkt werden. Gibt es Hinweise auf Racial Profiling, reichen fadenscheinige oder vorgeschobene Gründe nicht: Die Polizei muss darlegen, weshalb die jeweilige Kontrolle objektiv notwendig war. Nur so kann institutioneller Rassismus gestoppt werden. Für die hängigen Verfahren benötigen wir weitere finanzielle Mittel.

Als Belohnung gibt es ab 60 Franken ein T-Shirt. Das T-Shirt ist bedruckt mit den Namen der in den letzten 20 Jahren in der Schweiz durch rassistische Polizeipraktiken getöteten Menschen.
Als Belohnung gibt es ab 60 Franken ein T-Shirt. Das T-Shirt ist bedruckt mit den Namen der in den letzten 20 Jahren in der Schweiz durch rassistische Polizeipraktiken getöteten Menschen.