¯\_(ツ)_/¯Hoppla, das Video wurde vom Projektinitianten entfernt.

Stop Behördenpropagranda

von Stefan Thöni

Lausanne

Bei der Volksabstimmung über die Unternehmenssteuerreform III hat die Behördenpropagande überhand genommen, obschon das Bundesgericht dieser enge Grenzen gesetzt hat.Dies wollen wir stoppen!

CHF 400

40% von CHF 1’000

40 %
So funktioniert’s

Es gilt das «Alles oder Nichts»-Prinzip: Nur wenn das Finanzierungsziel erreicht oder übertroffen wird, werden dem Projekt die Gelder ausgezahlt.

10 Unterstützer*innen

Abgeschlossen am 8.2.2017

Problem: Behördenpropaganda

Die Finanzdirektorenkonfernz, Volkswirtschaftdirektorenkonferen und Konferenz der Kantonsregierungen haben sich mit einer Medienkonferenz und einer Medienmitteilung in die nationale Abstimmung über das Unternehmenssteuerreformgesetz eingemischt.

Dies obschon das Bundesgericht erst kürzlich bei der Volksabstimmung über das Nachrichtendienstgesetz klar gemacht hat, dass solche Propagande der interkantonalen Organe bei nationalen Abstimmungen unzulässig ist.

Medienmitteilung der Kantone
Medienmitteilung der Kantone

Beschwerde dagegen

Diesem Treiben will dieses Projekt durch eine Beschwerde bis vor Bundesgericht einhalt gebieten. Dabei fallen Gerichtskosten von CHF 1’000 bis 2’000.

Die Beschwerde kann ich als Jurastudent im 5. Semester selbst schreiben und ausserdem auf die Hilfe von anderen Juristen zählen, so dass keine Anwaltskosten anfallen.

Als Erfolg würde ich es bereits werten, wenn das Bundesgericht zur Auffassung gelangt, dass die interkantonalen Organe sich nicht länger in nationale Volksabstimmungen einmischen dürfen. Eine Aufhebung der Abstimmung ist unwahrscheinlich, kann aber vorkommen, wenn die Sache ausserordentlich knapp ausgeht.

Grosser Gerichtssaal
Grosser Gerichtssaal

Weiterverwendung

Sollte uns das Bundesgericht recht geben und die Abstimmung aufheben, so fallen keine Gerichtskosten an. Ich werde das Geld dann bei nächster Gelegenheit für den Kampf gegen behördliche Abstimmungspropagande einsetzen.