Le ministère public souhaite classer l'affaire de Fabienne W.
Nous ne sommes pas d’accord. Afin de faire recours et amener l’affaire devant le Tribunal fédéral, nous avons besoin de soutien financier.

CHF 40’080

100% de CHF 40’000

100 %
Comment ça fonctionne

Le principe du «tout ou rien» s’applique: l’argent ne sera reversé au projet qu’à condition d’avoir atteint ou dépassé l’objectif de financement.

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Clôturé avec succès le 3.6.2025

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  • Habe den Bericht von SRF gesehen. Da wurde komplett schlampig, unprofessionell, unmotiviert gearbeitet. Wobei gearbeitet noch ein sehr grosszügiger Ausdruck dafür ist. Die haben Angst oder wurden geschmiert. Die Aussage alles richtig gemacht ist an Arroganz nicht zu übertreffen

    Roger Blasimann le 30.5.2025 18:07

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  • Die Polizei soll für ihr Verhalten gegenüber Opfern endlich Konsequenzen tragen und aufhören Täter zu schützen. ACAB

    AnonymousTiger le 29.5.2025 16:45

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  • Jedwede Form von Gewalt oder Missbrauch gegenüber Anderen, insbesondere Schwächeren ist unangebrocht und muss zur Rechenschaft gezogen werden und bestraft werden.

    Andreas K. le 27.5.2025 12:15

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  • Ich habe das am TV gesehen. Ich fand die Abklärungen dieses Falles sehr umstritten und einseitig. Ich wünsche mir Richter für Fabienne die nach den Videos fair urteilen und ihr viel Glück dabei.

    Orchidee le 20.5.2025 21:32

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  • Es hätte jeder Frau passieren können
    So was muss bestraft werden und darf nicht unter den Tisch fallen

    Sabine le 17.4.2025 12:11

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  • Seid ihr sicher, dass das hier eine schlaue Idee ist? F. hätte vor Bundesgericht wahrscheinlich problemlos Stolkin als unentgeltlichen Anwalt haben können. Jetzt natürlich nicht mehr, weil ja offensichtlich mehr als genug Geld vorhanden ist, damit sie ihn selber bezahlen kann. Zudem wird sie auch die Anwaltskosten der Gegenpartei übernehmen müssen, wenn sie vor BG erneut verliert.

    Abgesehen davon strotzt der Text zur Petition vor inhaltlichen Fehlern: Nicht «die Staatsanwaltschaft» hat den Anwaltswechsel zu Stolkin «verhindert», es war das Obergericht, das den mitten im Verfahren verlangten Wechsel abgelehnt hat. Weder Stolkin, noch die frühere Anwältin, sind übrigens «Pflichtverteidiger».

    Und schliesslich unterstellt ihr dem nicht verurteilten, ja nicht einmal angeklagten «Schänder» öffentlich, Straftaten begangen zu haben - damit wäre ich beim jetzigen Stand der Sache doch sehr vorsichtig.

    etrutti le 17.4.2025 11:18

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  • Es ist eine Schande, dass solche Männer, die diese abscheuliche Gewalt gegen Frauen anwenden, ohne Strafe davonkommen.
    Unglaublich, dass sowas geschehen kann!

    Beatrice Lüthi le 16.4.2025 20:43

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  • Als Betroffene, die nie Gerechtigkeit erfahren konnte, weil das Geld dafür fehlte, wünsche ich mir von Herzen, dass Fabienne Gerechtigkeit bekommt.

    sorybds le 16.4.2025 15:53

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