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Sehr geehrte Unterstützer,
wir (unser RA) hat am 28.8 eine Antwort auf die Antwort der DVS für unseren prozessualen Antrag («Rückstellung zur Anmeldung an der Schule für unseren Sohn / keine Busse») bis Urteilsverkündung versendet. Wir rechnen bis Ende Mitte / Ende September mit einem Bescheid. Zusätzlich erreichte uns so eben, die Nachricht unserer Schulleitung, dass Sie uns maximal Büssen, 1500 (Schule) + 3500 (Bildungskommission), sowie die KESB informieren werden. Auf Anordnung, der DVS / RR Armin Hartmanns (Anm. d. Red).
Wir harren der Dinge :-)
Vielen Dank euch.
Familie Behling
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Liebe Unterstützer,
wir haben unsere Klage eingereicht und vor über einer Woche die erste Rechnung über 1500 CHF an das Kantonsgericht überwiesen. Eine weitere Familie hat ebenfalls Klage eingereicht mit ähnlicher Rechtlicher Argumentation.
In der Zwischenzeit hat das Kantonsgericht «superprovisorisch» entschieden, dass «unsere» Kinder in die Schule gehen müssen, bis die DVS sich geäussert hat. Dies wünscht die Leitung des Rechtsdienst der DVS ebenso, in einer Antwort, welche uns gestern erreichte. Dies war zu erwarten, ansonsten hätte das Gericht, seinem eigenen Urteil vorgegriffen. Wir (unser RA) wird der Formulierung der Gegenseite aber entsprechend Antworten.
Wir halten euch weiter auf dem Laufenden.
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Wir danken von Herzen allen Spendern und allen die noch spenden. Einen grossen Dank auch an BzH Schweiz und somit allen Mitgliedern, welche uns ebenfalls eine beträchtliche Summe gespendet haben. Unser Anwalt hat unser Anschreiben heute im Entwurf fertig gestellt und wir werden es diese Woche Fristgerecht absenden. Das wäre ohne euch nicht möglich gewesen. Wir halten euch auf dem Laufenden, hier, persönlich oder über BzH LU / BzH Schweiz. Wie es für uns und hoffentlich euch allen weitergeht, die auch betroffen sind.
Ramona, Christian & die Kinder