Darum geht’s
Am 6. April 2018 haben wir Moara das letzte Mal gesehen. Seither läuft das Rückführungsverfahren gemäss Haagerübereinkommen HKÜ. Jetzt endlich wird unser Fall beim brasilianischen Gericht behandelt. Moara war ab Januar 2018 bei uns in Ursenbach Zuhause und ging hier zur Schule. Die Wochenenden ab FR Mittag durfte Moara bei Ihrer Mutter verbringen. Das heisst, die Obhut war beim Vater, das Sorgerecht teilten sich die Eltern, noch.
Denn, seit 2019 hat Bernhard nun das alleinige Sorgerecht in der Schweiz. Diese Entscheidung traf das Gericht nach 6 langen und intensiven Verhandlungsjahren. Moara war in unserer Familie ein glückliches, aufgewecktes und intelligentes Kind. Sie liebte Ihren Vater, Ihre Halbschwester Jolina und Nicole mit dem neuen Bebe im Bauch sehr. Moara durfte dann im April 2018, trotz grosser Bedenken, mit Ihrer Mutter nach Brasilien in die Ferien um Ihre Grossmutter und Ihre brasilianische Familie wieder einmal sehen zu können. Wir haben Vorkehrungen und Vereinbarungen mit den Anwälten getroffen. Leider ist aber die Mutter mit Moara, wie befürchtet doch nicht zurückgekehrt.
Wir haben sofort Anzeige erstattet. Den Rückführungsantrag ausgefüllt. Behörden informiert. Bald sind 4 Jahre vergangen in denen wir Moara nicht in die Arme schliessen durften. Die Mutter verwehrt sämtliche Kontaktaufnahmen.
Das Besondere an meinem Projekt
Seit 4 Jahren kämpfen wir. Übersetzen Berichte, Verfassen Schreiben. Telefonieren. Versuchen an Informationen zu gelangen wie es Moara geht. Besucht Sie die Schule?, hat sie Freunde wie sie es hier hatte? Dann, statt einer elterlichen Lösung kommt der nächste Hammer. Die Mutter hat eine Unterhaltsklage gegen uns erwirkt. Sie verlangt 3 brasilianische Mindestlöhne. Und wir sollen die Kosten von Ihrem Anwalt übernehmen. (Die wenigsten Brasilianer verdienen mehr als 1 Mindestlohn, viele kommen mit einem halben aus).
Aber, jetzt endlich ist ein Entscheid in Sicht. Das Gericht in Brasilien ist jetzt endlich an unserem Fall dran. Es besteht immer noch (trotz der 4 Jahre die Moara jetzt bereits in Brasilien ist) die Chance dass Sie zu uns zurück kommen darf.
Wäre die Mutter bereit, Moara im Kontakt zu uns zu unterstützen und/oder wenigstens selbst mal ein Zeichen von Kooperation zu zeigen, hätten wir uns evt. gegen eine Rückführung entschieden. Aber so sehen wir keine andere Chance Moara den Kontakt zu beiden Elternteilen zu ermöglichen. Wir werden Sie darin stärken, wie auch vorher schon, Mama und Papa lieben zu dürfen. Ohne Loyalitätskonflikt. Moara soll den Rest Ihrer Kindheit hier bei uns in Ursenbach bei Ihrer grossen Familie verbringen dürfen.
Dafür brauchen wir Unterstützung
Bei einer Rückführung via Haagerübereinkommen hilft die Justizbehörde in Bern bei der Kommunikation mit den Behörden in dem Land in welches das Kind entführt wurde, in unserem Fall Brasilien. Leider ist dies an Unterstützung auch schon alles. Kosten die hier anfallen bezahlen wir selbst. Übersetzungen, Anwaltshonorar, Lohnausfälle etc. Alles in allem waren dies bis Ende 2021 schon über 27’000.00. In diesem Jahr kommt nun die Verhandlung in Brasilien dazu.
Wir haben eine Top-Anwältin (selbst Brasilianerin) aus Zürich. Sie unterstützt und hilft uns seit die Unterhaltsklage eingetroffen ist, und macht einen Super-Job.
Leider sind unsere Reserven nun aufgebraucht, unsere Konten leer. Wir haben gehofft, dies selber tragen zu können. Aber es geht einfach nicht mehr. Wir als Familie leisten uns wenig. Ferien leisten wir uns seit 2018 1x im Jahr und das so günstig wie möglich!
Mit den 9’000.00 werden wir die Gerichtskosten-Kosten von Januar-März 2022 höchstwahrscheinlich decken können. Weitere Projekte von uns liegen brach. Sei dies zB die Fertigstellung vom Anbau an unserem Haus. Oder mit unseren 2 Kindern, wenn möglich natürlich auch mit Moara, endlich zur Ruhe zu kommen. Sollte Moara tatsächlich in die Schweiz zurück dürfen folgen weitere Investitionen. Flugreise von Bernhard. Grundausstattung für eine 12 Jährige. usw.