Kindesmissbrauch: Hilf mit, die achtjährige Nathalie zu unterstützen! Der «Fall Nathalie» hat im Frühling für Schlagzeilen gesorgt. Wir sammeln für Nathalie und ihre Mutter!

CHF 82’507

235% von CHF 35’000

235 %
So funktioniert’sä

Es gilt das «Alles oder Nichts»-Prinzip: Nur wenn das Finanzierungsziel erreicht oder übertroffen wird, werden dem Projekt die Gelder ausgezahlt.

461 Unterstützer*innen

Erfolgreich abgeschlossen am 10.1.2021

Jeder Franken zählt!

Diesen Frühling sorgte der «Fall Nathalie» schweizweit für Schlagzeilen. Laut den Medienberichten soll ein 8-jähriges Mädchen von schwerem Missbrauch betroffen sein.

Nathalie und ihre alleinerziehende Mutter leben in dauernder Angst und sind auf Hilfe angewiesen.

Da verschiedene Behörden in der Kritik stehen, bleibt Nathalie und ihrer Mutter nur der Weg über den Rechtsanwalt. Wir sammeln für sie, damit sie die hohen Anwalts-, Gerichts- und Therapiekostenkosten tragen können.

Wir sammeln in Etappen:

Insgesamt brauchen wir 94’000 Sfr, um Nathalie ein Jahr zu unterstützen. Die erste Teilfinanzierung ist 35’000 Sfr. Du kannst schon mit einer kleinen Spende viel bewirken!

Ab 30 Sfr bekommst Du bereits ein Dankeschön von uns. Wir legen uns ins Zeug für Nathalie: Wir stellen nützliche und ökologisch sinnvolle Dankeschön’s in Handarbeit selbst her für Dich.

Sollte Deine Spende grösser ausfallen: Der Verein «Gemeinsam gegen Kindsmissbrauch» Arlesheim BL, der sich dieses Projekts angenommen hat, ist gemeinnützig. Deine Spende ist also steuerlich absetzbar. Melde dich einfach direkt bei uns unter hilfefuernathalie@posteo.de

Der «Fall Nathalie»

Im April 2020 fing die 8-jährige Nathalie an, von schrecklichen Ereignissen zu erzählen:

«Der Lockdown hat die kleine Nathalie vom Druck befreit, immer wieder ihren Vater besuchen zu müssen. Die Todesangst vor Papa rückte in der Corona-Zeit in den Hintergrund, sodass die Achtjährige im vergangenen Monat der Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland die schrecklichsten Übergriffe anvertraute – Vergewaltigungen, Sodomie, Satansrituale und Exkrementenspiele.» (Basler Zeitung, 30.5.2020)

Der «Blick» titelt drei Tage zuvor: «Vater soll Mädchen (8) schwer misshandelt haben» und weiter: «Während den Besuchen bei ihrem Vater wurde Nathalie (8) gefesselt und vergewaltigt. Nach Jahren der Qual vertraut sie sich im April ihrer Ärztin an. Die Erinnerungen der kleinen Nathalie (8) erschüttern.»

Laut BaZ schilderte Nathalie «…wie er sich mit Exkrementen beschmierte und Satansrituale durchgeführt hat, wie er sie gefesselt, vaginal penetriert und jeweils immer wieder gedroht habe, sie «kaltzustellen», würde sie je etwas davon jemandem erzählen.» (BaZ, 27.5.2020)

Aufgrund der Darstellungen muss davon ausgegangen werden, dass Nathalie schwersten Missbrauch erlebt hat: «Die Aussagen des Kindes werden von renommierten Experten als authentisch und nicht erfunden bezeichnet.» (BaZ 30.5.2020)

«Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn führt zwar eine Strafuntersuchung, hat aber den Vater nicht wie sonst in solchen Fällen üblich in Untersuchungshaft genommen.» (BaZ 5.6.2020)

«Dass der Fall weiterhin stagniert, treibt Nathalies Mutter in die Verzweiflung. Sie befürchtet, ihre Tochter müsse den Vater trotzdem weiterhin treffen. Die Eltern sind schon lange getrennt, die Übergriffe passierten während Nathalies Besuchen beim Vater. Die Mutter verlässt mit Nathalie die Klinik, bringt sich und ihr Kind also «in Sicherheit», wie die Zeitung weiter berichtet.» (Blick, 27.5.2020)

Der BaZ liegen mehrere Audioaufnahmen vor, in einer beschreibt Nathalie während 17 Minuten, wie ihr Vater sie fesselte und anschliessend vergewaltigte. Die Links zu den Zeitungsartikeln, die zusätzlich auf ein Behördenversagen hinweisen, findest Du unten.

Wir sind erschüttert über diesen Fall und wollen Nathalie und ihrer Mutter helfen, damit sie die Möglichkeit auf eine faire juristische Aufklärung des Falls haben!

Weitere Informationen: Warum wird die Mutter nicht von der Unentgeltlichen Rechtspflege (URP), die in der Schweiz allen Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten zusteht, unterstützt? Diese Frage hören wir oft und möchten hier gerne darauf eingehen: Die URP wird von der KESB zwar gewährt; die KESB entscheidet dann letzten Endes über die Kostennote des Anwaltes. Diese werden regelmässig gekürzt, so dass der Anwalt seine Klientin nicht mit dem nötigen Gewicht und Aufwand vertreten kann, um nicht am Schluss auf den Kosten sitzen zu bleiben. Welche KESB hat Interesse daran, den Anwalt, der ihr das Leben schwer macht, noch honorieren zu müssen? Es ist ein Teufelskreis. Dies gilt natürlich auch für die Staatsanwaltschaft; als der Anwalt wegen der fehlenden U-Haft Beschwerde an das Obergericht führen müsste, hat ihm das Gericht die Zusprechung einer Entschädigung verweigert. Der Fall ist sehr komplex. Die Mutter klagt also gegen zwei Behörden: die Staatsanwaltschaft und die KESB. Für eine gute Rechtsvertretung reicht die Unentgeltliche Rechtspflege URP nicht aus. Diese deckt nur das Nötigste ab. Fachpersonen aus dem juristischen Bereich bezeichnen die URP als «Rechtsvertretung zweiter Klasse», daher hätte Nathalie keine Chance ohne einen Anwalt und braucht unsere Unterstützung.

Hohe Anwalts-, Gerichts- und Therapiekosten

Die anfallenden hohen Anwalts- und Gerichtskosten kann sich die alleinerziehende Mutter von Nathalie nicht leisten. Dazu kommen Therapie- sowie Betreuungskosten. Bis zum Prozess kann es lange dauern. Unsere Unterstützung reicht für ein Jahr.

Das Finanzierungsziel von 94’000 Sfr setzt sich wie folgt zusammen:

  • Anwaltskosten, juristische Beratung, Ermittlungs- und Gerichtskosten: 64’000 Sfr
  • Therapiekosten (soweit nicht von der Krankenkasse bezahlt): 15’200 Sfr
  • Betreuungskosten: 2’400 Sfr
  • weitere Kosten für Dankeschön’s, Provisionskosten etc.: 12’400 Sfr

Wichtig: Sollte ein Überschuss verbleiben, kommt dieser vollumfänglich Nathalie für weitere Therapiekosten zu Gute.

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