Mobiliar Film Booster

Die Jubiläumsstiftung der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft unterstützte 2017 bis 2018 Low Budget Dokumentar- und Spielfilme von Schweizer Film-Produzenten bei wemakeit.

Teilnahmebedingungen

  • Dein Projekt entspricht der Kategorie Dokumentar- oder Spielfilm und ist eine Low Budget Produktion.
  • Dein Projekt ist eine Schweizer Produktion gemäss Art. 2.2 Filmgesetz (Schweizer Film im Sinne des Filmgesetzes).
  • Bei der Einreichung ist die Teilnahme am «Mobiliar Film Booster» zu vermerken.
  • Dein Film-Projekt durchläuft den normalen Anmelde-Prozess bei wemakeit, wird von den Projektcoaches beraten und erhält eine Bestätigung, wenn du die Bedingungen für den Channel erfüllst.
  • Sobald deine wemakeit-Kampagne ein Drittel des Finanzierungsziels auf wemakeit und mindestens 20 Unterstützer erreicht hat, sagt die Mobiliar das nächste Drittel (maximal CHF 9’000) zu. Übersteigt dein Finanzierungsziel CHF 27’000, erhältst du die Summe von CHF 9’000 sobald du 33.33% deines Finanzierungsziels erreicht hast.
  • Die Mobiliar agiert als normale Unterstützerin – der Betrag fliesst nur, wenn die Crowdfunding-Kampagne erfolgreich abschliesst (die Zielsumme zu 100% auf dem wemakeit-Konto eintrifft).
  • Der Mobiliar Channel unterstützt eine begrenzte Anzahl Projekte. Sobald das Gesamtbudget eingesetzt wurde, werden keine weiteren Projekte unterstützt. Eine Teilnahme am Channel garantiert daher keine finanzielle Unterstützung duch den Channelpartner.
  • Du akzeptierst die Teilnahmebedingungen der Mobiliar.

Infos und Tipps für deine Crowdfunding-Kampagne

Möchtest du weitere Tipps für dein Projekt erhalten und wissen, wie du eine erfolgreiche Crowdfunding-Kampagne planst? wemakeit bietet spannende Coaching Packages an.

Teilnahmebedingungen der Mobiliar

  1. Gefördert werden Low Budget Dokumentar- und Spielfilme über gesellschaftlich relevante Themen, die den Zugang zur Kultur oder die gesellschaftliche Teilhabe fördern oder die sich mit wichtigen Entwicklungen in Gesellschaft und Kultur auseinandersetzen.
  2. Projekte, die gemäss Art. 16 des Filmgesetzes keine Finanzhilfen erhalten oder gänzlich von der Filmförderung ausgeschlossen sind, sowie Projekte, die zu den im Verhaltenskodex der Gruppe Mobiliar enthaltenen Werten in Widerspruch stehen oder die anstössig oder imageschädigend sein könnten, werden von der Teilnahme ausgeschlossen (politische oder religiöse Propaganda, Pornografie, Verherrlichung von Gewalt oder des Konsums von Suchtmitteln usw.).
  3. Die Voraussetzung für die Unterstützung durch die Jubiläumsstiftung ist, dass das Projekt ein Low Budget Dokumentar- oder Spielfilm ist. Definition Dokumentarfilm: Ein Dokumentarfilm ist eine auf Fakten bezogene filmische Reportage, die sich mit tatsächlichem Geschehen befasst. Definition Spielfilm: Ein aus inszenierten, gespielten Szenen zusammengesetzter, u.a. der Unterhaltung dienender, [künstlerischer] Film, meist mit einer durchgehenden fiktiven Handlung. Definition Low Budget: Maximales Herstellungsbudget CHF 300’000 (Realbudget ohne Eigenleistung).
  4. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer muss Urheber der eingereichten Unterlagen sein und zudem über sämtliche für die Realisierung des Projektes erforderlichen Rechte verfügen.
  5. Die Mobiliar kann die Projektunterlagen der teilnehmenden Dokumentar- und Spielfilmprojekte – ganz oder teilweise – veröffentlichen und Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer einzuladen, über das Thema ihres Dokumentar- oder Spielfilmprojektes einen Vortrag zu halten. Mit der Einreichung eines Projektes stimmt jede Teilnehmerin bzw. jeder der Verwendung der Projektunterlagen im Rahmen der mit dem «Mobiliar Film Booster» zusammenhängenden Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung zu (insbesondere für Fernsehen, Radio, Social Media und Publikationen wie Projektdokumentationen).
  6. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verpflichtet sich kein Unternehmen der Versicherungsbranche als Sponsor oder Förderer des Projektes namentlich zu erwähnen. Die Erwähnung der Jubiläumsstiftung der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft erfolgt nur nach Vorlage der mit der Erwähnung verknüpften Unterlagen bzw. des Filmes und mit deren ausdrücklicher Genehmigung.
  7. Jede Teilnahme erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.